imSalon: Nach welchen Kriterien werden Friseur-/ Barber-Betriebe für eine Kontrolle ausgewählt?
Sarah Garbers: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führt ihre Prüfungen auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) durch und verfolgt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Das bedeutet, dass u.a. geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden. Dabei prüft die FKS durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen sowohl hinweisbezogen als auch verdachtsunabhängig.
Bei verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgt eine risikoorientierte Auswahl, bei mehrere Risikokriterien ausschlaggebend sein können.
Was sind solche Risikokriterien?
SG: In die Risikobewertung können u.a. branchenspezifische Erkenntnisse (wie die Beschäftigten- oder Lohnstruktur der jeweiligen Branche) oder besondere Umgehungsformen oder Erkenntnisse aus anderen Prüfungen oder Ermittlungsverfahren einfließen. Durch diesen Ansatz konzentriert sich die FKS zielgenau auf die für Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße besonders anfälligen Bereiche.
Die FKS führt dabei sowohl Stichprobenprüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.