Verfahren gegen Barbershop in Halle eingeleitet
In einem Barbershop im Raum Halle (Saale) wurde gegen einen Beschäftigten und seinen Arbeitgeber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Beschäftigung von Ausländern ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet.
In 52 Fällen schließen sich nun weitere Ermittlungen der FKS an. Die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer werden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Hauptaugenmerk illegale Beschäftigung, Sozialversicherungsbetrug und Schwarzarbeit
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten. FKS-Ermittlungen erfolgen daher immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer, die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder ggf. sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.