Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen. Die Zugangskriterien für Unternehmen wurden im Vergleich zur Überbrückungshilfe I erleichtert und die Fördersätze erhöht.
Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II können bis 31. März 2021 gestellt werden.
Neu: Ab dem 24. Februar 2021 bis einschließlich 31. Mai 2021 können Änderungsanträge gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.
Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/