Ab wann genau gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Seit 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Arbeitgeber bekommen ab diesem Zeitpunkt keinen gelben Zettel mehr von ihren Arbeitnehmern.
Welches Gesetz regelt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Das Meldeverfahren zwischen gesetzlicher Krankenkasse und Arbeitgeber regelt der Paragraph 109 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. „Das Meldeverfahren ist jedoch deutlich komplizierter“, erklärt Islinger, „denn auch Ärzte müssen die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten elektronisch an die Krankenkasse melden, damit die Daten für die Arbeitgeber zum Abruf bereitstehen.“