Neben steuerlichen Hilfestellungen soll es ein Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmer zur Überbrückung geben, bis es ein entsprechendes Bundesprogramm gibt. Zur Auszahlung soll es sehr schnell kommen. Eine Rückzahlung sei nur dann erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt waren.
Voraussetzungen für Soforthilfe
Folgende Voraussetzungen gelten, um die Soforthilfe zu beantragen
- bis zu zehn sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- nicht mehr als 700.000 € Umsatz oder 350.000 € Bilanzsumme im Jahr
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