Salonmieten sind meist als Daueraufträge eingerichtet, so werden die Mietkosten monatlich unverändert in gleicher Höhe gezahlt. Doch die 3% Steuersenkung verringern auch den Betrag der Salonmiete. Dadurch sind Mieter und Vermieter zum Handeln gezwungen, eine neue Dauermietrechnung sollte vom Vermieter ausgestellt werden und der / die FriseurIn muss seinen / ihren Dauerauftrag ändern.
Um als FriseurunternehmerIn nicht auf den 3% sitzen zu bleiben oder wegen formeller Fehler den Vorsteuerabzug zu gefährden, am besten die Mietüberzahlungen vom Vermieter erstatten lassen und die neue Dauermietrechnung zu den Akten nehmen.