„Es geht nicht um Mitnahmeeffekte, sondern um Vertrauen, Rechtssicherheit und Fairness“, betont Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören. „Viele Betriebe haben in einer existenziellen Notlage nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Jahre später rückwirkend andere Maßstäbe anzulegen, untergräbt das Vertrauen in staatliche Hilfszusagen.“
Während ein Teil der Betriebe Rückzahlungen – teils inklusive Zinsen – bereits geleistet hat, warten andere noch immer auf verbindliche Bescheide oder führen juristische Auseinandersetzungen gegen die Rückforderungen. Diese anhaltende Unsicherheit stellt für viele Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche und psychische Belastung dar.
„Das Land Niedersachsen muss zu seinem Wort stehen“, so Gunter Reichstein. „Wenn Hilfen in einer Ausnahmesituation ausdrücklich als nicht rückzahlbar zugesagt werden, darf diese Zusage nicht Jahre später relativiert oder einseitig verändert werden. Verlässlichkeit ist die Grundlage jeder Zusammenarbeit zwischen Politik und Wirtschaft.“ sagt Gunter Reichstein, Innungsmitglied aus Hannover und Mitinitiator der Petition.
Niedersachsen geht mit den Betrieben deutlich härter um als andere Bundesländer. Während in Baden-Württemberg Rückforderungen gerichtlich gekippt wurden und Hessen das Rückforderungsverfahren gestoppt hat, werden niedersächsische Unternehmen weiterhin belastet. Das ist weder nachvollziehbar noch gerecht. Niedersächsische Betriebe fühlen sich dadurch benachteiligt und in ihrem Vertrauen in staatliches Handeln enttäuscht.
Viele unserer Mitgliedsbetriebe kämpfen noch immer mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie“, erklärt der Geschäftsführer vom Landesinnungsverband des nds. Friseurhandwerks, Sebastian Kunde. „Rückforderungen, Zinsen und unklare Verfahren verschärfen diese Situation unnötig. Die Petition ist ein notwendiger Schritt, um endlich Klarheit und Entlastung für die Betriebe zu schaffen.