Die Bundesfachtagung fand am 10. und 11.Juni 2026 in Stuttgart statt. 200 Fachleute aus ganz Deutschland tauschten Erfahrungen aus und diskutierten über Möglichkeiten der Schwarzarbeitsbekämpfung.
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HWK, Ordnungsamt, Zoll: Gemeinsam gegen Schwarzarbeit
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Neues Gesetz, neue Möglichkeiten
Mit der Aufnahme der Friseurbranche in das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung wurden Arbeitgebern zahlreiche Verpflichtungen auferlegt. Einheitlicher Tenor war, dass dies die Prüfungen erheblich erleichtert und die Wettbewerbssituation gesetzestreuer Betriebe schützt.
Gemeinsame Aktionen erhöhen Schlagkraft
Im Jahr 2025 fanden deutschlandweit Schwerpunktkontrollen in Friseursalons und Barbershops statt. Die Zusammenarbeit der Behörden ist hier besonders wichtig. Erfahrungsberichte zeigen, dass eine dezentrale Arbeit zu ineffizienten Ergebnisse geführt hat, wenn die einzelnen Behörden vorrangig den eigenen Agenden nachgehen. Daraus will man nun lernen.
„Nur wer Informationen teilt und vernetzt ermittelt, kann risikoorientiert vorgehen und wirksam gegen Schwarzarbeit kämpfen. Der regelmäßige Austausch mit Partnerbehörden ist dafür unverzichtbar.“ erklärt Constanze Voß (Präsidentin der Fachdirektion VII – Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Generalzolldirektion) den Zusammenschluss.
Behördenübergreifende Zusammenarbeit bei Kontrollen bündelt Know-how und Befugnisse. Dadurch konnten deutlich effektivere Kontrollen erreicht werden.
KI-gestützt gegen Schwarzarbeit
Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat ihre Aktivitäten gegen unerlaubte Handwerksausübung intensiviert: Neben personeller Aufstockung und verstärkten Betriebsstättenprüfungen setzt die Kammer seit 2025 auch auf Künstliche Intelligenz:
Ein KI-gestütztes Analysetool durchsucht Firmenwebseiten systematisch nach Betrieben, die zulassungspflichtige Handwerke ohne Eintrag in der Handwerksrolle anbieten. Allein im ersten Projektdurchlauf wurden rund 500 Betriebe überprüft, zahlreiche Eintragungen nachgeholt und mehrere Abmahnverfahren eingeleitet.
Schwerpunkt war auch hier das Friseurhandwerk. Seit Ende 2025 wurden rund 340 Friseur- und Barbershop-Betriebe auf die tatsächliche Anwesenheit ihrer eingetragenen Betriebsleitung überprüft. Bei Verstößen leitet die Kammer Löschungs- oder Betriebsuntersagungsverfahren ein.
„Wir erhöhen die Aufklärungsquote dort, wo bisher noch zu wenig kontrolliert wurde. Deshalb ist die Vernetzung so wichtig: Gemeinsame Kontrollen und Schulungen machen alle beteiligten Behörden schlagkräftiger“, resümiert Volker Süssmuth (Rechtsberater Schwarzarbeitsbekämpfung und Wettbewerbsrecht der Handwerkskammer Region Stuttgart).
Was ist die Bundesfachtagung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit?
Die Bundesfachtagung gilt seit 1998 als zentrales Forum für den Austausch zwischen Handwerkskammern und Ordnungsbehörden. 2026 nehmen auch wieder die Zollbehörden teil. Das Ziel: Wissen bündeln, Netzwerke stärken, Schwarzarbeit wirksamer bekämpfen.
Was macht das Ordnungsamt?
Das Ordnungsamt ist in Deutschland für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständig, insbesondere im Bereich handwerks- und gewerberechtlicher Verstöße (z. B. fehlende Gewerbeanmeldung oder Meisterpflicht). Es verhängt Bußgelder, arbeitet eng mit dem Zoll zusammen und führt unangekündigte Kontrollen vor Ort durch.
Was macht die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bekämpft Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Sie prüft, ob Unternehmen arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Vorschriften einhalten – vor allem in besonders gefährdeten Branchen wie Bau, Gastronomie, Transport oder Pflege. Dazu gehört auch die Kontrolle des gesetzlichen Mindestlohns. Regelmäßige Schwerpunktprüfungen dienen der Aufdeckung von Verstößen und wirken zugleich präventiv.
Was macht die Handwerkskammer?
Die Handwerkskammern sowie die Handwerksorganisationen unterstützen die zuständigen Behörden durch Hinweise auf mögliche Vergehen, aber auch durch das Führen der Handwerksrolle, Überprüfungen der handwerksrechtlichen Voraussetzungen sowie durch die Einleitung einer Androhung der Betriebsuntersagung oder von Schließungs- und Sanktionsverfahren.
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