Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit befragten 52 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 21 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. Die Zöllnerinnen und Zöllner prüften insbesondere
- ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben
- ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden
- ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel besitzen
- ob die Mindestlöhne eingehalten werden.