300 Euro zum Ausgleich der hohen Energiekosten
Mit dem Steuerentlastungsgesetz will die Regierung die hohen Energiekosten abfedern. Darin enthalten sind 300 Euro Energiepreispauschale.
Auszahlen müssen Arbeitgeber die 300 Euro an ihre Arbeitnehmer in der Regel mit dem Septembergehalt.
„Was sich einfach anhört, ist in der Praxis aufwendig“, fasst Steuerberater Andreas Islinger zusammen. „Wer jetzt im August nicht richtig handelt, kriegt die Energiepreispauschale nicht vom Finanzamt erstattet.“
Dies gilt zumindest für Unternehmen, die ihre Lohnsteuer-Anmeldung monatlich abgeben. Denn anzumelden ist die Energiepreispauschale bereits mit der Lohnsteuer-Anmeldung August 2022. Eine Ausnahme gilt für Arbeitgeber, die ihre Lohnsteuer-Anmeldung vierteljährlich abgeben. Diese Arbeitgeber können noch bis 10.10.2022 die Energiepreispauschale beantragen.
Der Aufwand ist erheblich
Doch damit nicht genug: In der Praxis müssen Arbeitgeber viele Details beachten:
- Bei jedem Minijobber müssen Arbeitgeber nachfragen, ob es sich um das erste Dienstverhältnis – also den Hauptjob – handelt. Denn nur im ersten Dienstverhältnis dürfen Arbeitgeber die Energiepreispauschale auszahlen.
- Bei Mitarbeitenden in Elternzeit muss der Arbeitgeber abfragen, ob sie Elterngeld beziehen. Denn nur bei Bezug von Elterngeld darf der Arbeitgeber die Pauschale noch auszahlen. Arbeitnehmer in Elternzeit ohne Elterngeldbezug gehen leer aus.
- Arbeitgeber, die eine jährliche Lohnsteuer-Anmeldung abgeben, haben ein Wahlrecht: Sie müssen die Energiepreispauschale nicht auszahlen, aber sie können.
Energiepreispauschale auch für Unternehmer
Unternehmer*innen bekommen die Energiepauschale ebenfalls. Dazu setzt das Finanzamt die Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide um 300 Euro herab. Die Finanzverwaltung verschickt im August automatisch korrigierte Bescheide. Selbstständige müssen nichts weiter unternehmen. Unternehmer zahlen zwar jetzt 300 Euro weniger Einkommensteuer-Vorauszahlungen, sollten aber beachten, dass sie die 300 Euro in der Steuererklärung für 2022 noch versteuern müssen.