Was ist ein Reisegewerbe?
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu besitzen, weiter ohne vorhergehende Bestellung, Waren oder gewerbliche Leistungen ankauft. Beim Reisegewerbe kommt der Gewerbebetreibende unaufgefordert zur Kundin oder zum Kunden. Das Reisegewerbe bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte.
Deshalb ist ein mobiler Friseur niemals ein Reisegewerbe:
- Reisegewerbe ist eine spontane Vertragsanbahnung an der Tür und kein Termingeschäft. Das machen Friseure in 99,9% der Fälle nicht. Sonst müsstet ihr von Tür zu Tür gehen, klingeln und fragen, ob jemand spontan seine Haare geschnitten haben möchte.
- Man darf keine Folgeaufträge entgegennehmen. Selbst, wenn euch jemand hereinlässt und den spontanen Schnitt toll findet, dürft ihr keinen Folgetermin ausmachen.
- Es darf auch keine Werbung geben: kein Facebook-Profil, kein Auto-Aufkleber, auch keine Visitenkarte, …
- Und es darf für ein Reisegewerbe auch keine feste Anlaufstelle für Kunden geben. Das heißt, ihr dürft keinen Salon oder Shop haben.
- Auch wenn ihr regelmäßig zu bestimmten Zeiten beispielsweise in einem Altersheim Haarschnitte und Termine anbietet, ist das kein Reisegewerbe