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Credit: Martin Steiger

24.06.2020

Die aktuelle Lage für Friseure in Gütersloh: Was ist verboten?

Lockdown 2.0 in Gütersloh: Friseure dürfen weiterhin arbeiten, Kontaktbeschränkungen sind aufrecht. Vorläufig gültig bis 30. Juni.

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Nicht nur im Landkreis Gütersloh, sondern auch in Warendorf gelten nun Kontaktbeschränkungen. D.h. lebt man nicht im selben Haushalt, darf man sich nur mit einer anderen Person treffen. Kulturveranstaltungen, Kinos sowie sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen sind im Moment nicht erlaubt. Bars müssen geschlossen halten, Restaurants dürfen nur unter strengen Auflagen offen haben. Seit einer Woche sind Kitas und Schulen geschlossen, ab 25. Juni auch in Warendorf.

Es gibt kein Ausreiseverbot, jedoch appelliert Ministerpräsident, Armin Laschet, nicht außerhalb des Kreises zu verreisen.

Friseur-Salons sind von der aktuellen Situation nicht betroffen und können mit Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterarbeiten.

[Stand 24.06.2020, 16:00 Uhr]

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