Das Brandenburger Kabinett hat heute Eckpunkte für eine neue Corona-Verordnung erörtert. Ab Montag, 15.11.2021 tritt die neue Regelung der verschärften Maßnahmen in Kraft.
Nach Berlin weitet auch Brandenburg die 2G Regelung aus, allerdings nicht auf Friseure.
3G bei Friseuren
Ab Montag gilt für körpernahe Dienstleistungen wie FriseurInnen, KosmetikerInnen, etc. die 3G-Regelung - also der Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter sechs Jahren.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen kündigte zudem strenge Kontrollen, gemeinsam von Polizei und kommunalen Behörden, an.
Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte
Ebenfalls gefordert wird eine Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben.
Allerdings soll die 3G-Regel am Arbeitsplatz erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann
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