Wie gestern vonseiten des BGW bekannt gegeben wurde, dürfen in allen deutschen Friseursalons ab sofort Haare gefärbt werden, ohne diese vorher waschen zu müssen. Allerdings nur, wenn dazu Einweghandschuhe verwendet werden.
Das sagt der BGW:
Haarefärben findet vor dem Haarschnitt oder dem Styling statt. Da Beschäftigte beim Färben Einmalhandschuhe tragen sollen und die Haare nach der Einwirkung der Farbe mit Einmalhandschuhen ausgewaschen werden, müssen die Haare vor dem Färben nicht gewaschen werden. Diese Änderung zu vorherigen Empfehlungen ergibt sich aus aktuellen Erkenntnissen über die Infektionswege von SARS-CoV-2.
Stand 25.06.2020
Gleichwohl weisen die Infektionsschutz-Experten der BGW weiter darauf hin:
„Corona-Viren gehören zu den behüllten Viren. Diese lassen sich durch Haarshampoo/Haarwaschmittel deaktivieren, weshalb das Haarewaschen notwendig ist. Auch beim Stecken von Frisuren oder ähnlichen Dienstleistungen ist das Waschen der Haare zu Beginn erforderlich. Die obligatorische Haarwäsche gilt auch für Kinder.“ (► https://www.bgw-online.de/SharedDocs/FAQs/DE/News/Friseure/Corona-Friseure-15-Haare-Waschen.html)