Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger verkündete: „ … Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Soloselbständige sehen sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert. Für den Fall der Existenzgefährdung haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden. Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen.“
Ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung ist – vorbehaltlich weiterer Einkünfte sowie des liquiden Betriebsvermögens – möglich, wenn das Betriebsergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (ohne Unterhaltspflichtige) bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt.
Der Bayrische Landesverband der Friseure sieht das als Grund zum Feiern, wie Doris Ortlieb im gestrigen Facebook Kommentar schreibt: „Wir haben einen großen Erfolg für unsere Mitgliedsbetriebe erreicht!“