Baden-Wüttemberg hat verschärfende Regelungen für sogenannte Hotspots beschlossen. Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern müssen Kommunen unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen, ein Veranstaltungsverbot und das Schließen von Friseurbetrieben anordnen.
Die neue ►Allgemeinverfügung in Pforzheim gilt ab dem 5.12.2020 - folgende Regelungen treten demnach mit der neuen Allgemeinverordnung in Kraft (s. Punkt Schließung von Betrieben):
- „Friseurbetriebe, Barbershops und Sonnenstudios müssen ab dem 7.12.2020 schließen“
- Die Regelungen, die u.a. Betriebsschließungen beinhalten, treten demnach mit Ablauf des 22.12.2020 außer Kraft.