Am 1. Juni 2026 tritt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Für Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ändern sich damit die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Was ist die DGUV?
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 2 konkretisiert die rechtlichen Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
In der neuen Version bleiben der Grundansatz und viele Inhalte gleich: Betriebe erhalten betriebsärztliche und sicherheitstechnische Unterstützung abgestimmt auf ihre Größe und die betrieblichen Verhältnisse.
Es gibt weiterhin drei mögliche Betreuungsformen: die Regelbetreuung für kleine und große Unternehmen sowie die alternative bedarfsorientierte Betreuung.
Mit der überarbeiteten Auflage können nun deutlich mehr Kleinbetriebe die sogenannte ‚kleine Regelbetreuung‘ nutzen. Ein großer Schritt ist auch die Möglichkeit zur digitalen Betreuung.