Gutscheine sind immer übertragbar
In der Regel ist ein Wertgutschein nicht auf eine bestimmte Person bezogen und kann jederzeit weitergegeben werden. Auch wenn ein Name angegeben ist, so kann der bezahlte Gutschein weitergegeben werden. Jeder, der den Gutschein in Händen hält, muss ihn auch einlösen dürfen - sogar dann, wenn ein anderer Name darauf steht!
Barablöse - ja oder nein?
Für Gratisgutscheine gibt es grundsätzlich kein Geld.
Für Wertgutscheine gilt grundsätzlich "Kein-Geld-zurück". KundInnen können einen Gutschein normalerweise nicht einfach in bar auszahlen lassen. Auch Restbeträge müssen meist nicht bar ausgezahlt werden. Ein Vermerk auf Teileinlösung auf dem ursprünglichen Gutschein ist aber fair und sinnvoll, KundIn soll ja wiederkommen.
Wichtige Ausnahme:
Wenn ihr die versprochene Leistung auf einem Leistungsgutschein nicht mehr erbringen könnt (z. B. Service komplett eingestellt, Betrieb schließt), besteht in der Regel ein Anspruch auf Auszahlung des noch offenen Betrags.
Ein Betriebsnachfolger ist nur zur Einlösung verpflichtet, wenn er den Betrieb als ganzes übernommen hat.
Friseurgutschein Checkliste:
Das sollte auf jeden Gutschein (oder in die Bedingungen)
Damit es später keine Diskussion gibt, schreibt immer ein Ausstellungsdatum auf den Gutschein!
Must-haves:
- Aussteller/Salonname + Kontakt
- Ausstellungsdatum
- Gutscheinart: Wert (€, z. B. 50 €) oder Leistung (z.B. Waschen-Schneiden-Föhnen)
- Bedingungen (klar & kurz): z. B. „nicht mit anderen Aktionen kombinierbar“
- Optional: Einlösefrist (fair und verständlich)
- Bei Aktionen: Zeitraum, Mindestumsatz, Zielgruppe: „nur NeukundInnen“, „nur Studierende“, etc.
Musterformulierungen (copy/paste)
Wertgutschein
„Wertgutschein über € 50. Ausgestellt am TT.MM.JJJJ. Einlösbar auf alle Salonleistungen und Produkte (ausgenommen ggf. …).“
Promo-/Gratisgutschein
„Aktionsgutschein: -20% auf Haarfarbe für Studierende. Gültig 01.–31.01.2026. Nicht kombinierbar.“
Leistungsgutschein mit „sauberer“ Praxislösung
„Gutschein für Haarschnitt. Einlösbar bis TT.MM.JJJJ. Nach Ablauf kann der Gutschein auf Wunsch in einen Wertgutschein in Höhe des bezahlten Betrags umgewandelt werden.“
Für die Zukunft: Kulanz & Kundenservice
- Intern sollte es klare Leitlinien dazu geben: Wie gehen wir mit „abgelaufenen“ Gutscheinen um? So vermeidet man Streit und schlechte Bewertungen.
- Auch MitarbeiterInnen gehören dazu geschult. Alle im Team sollten den Unterschied zwischen WERT-Gutschein und GRATIS-Gutschein kennen und wie sie mit abgelaufenen Gutscheinen umgehen sollen.
Wichtiger Hinweis der Redaktion
Dieser Beitrag bietet einen praxisnahen Überblick für österreichische Friseurunternehmen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Im Zweifel – besonders bei Streitfällen – solltest du dich an eine professionelle Rechts- oder Steuerberatung wenden.