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02.10.2025

ÜLU: 10% weniger Teilnahmen & neue Unterweisungspläne

Die Inanspruchnahme der ÜLUs im Friseurhandwerk sinkt. Einige der Lehrgänge wurden aufgrund fehlender Teilnahmen abgesagt. Reduzierung und Modernisierung der Unterweisungspläne folgten…

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Bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) können Azubis zusätzlich zur Ausbildung in Betrieb und Berufsschule weiteres Wissen in speziellen Bildungsstätten (ÜBS) erwerben. Das Programm dient dazu, fehlendes Wissen von Friseurauszubildenden auszugleichen. Um Ausbildungsbetriebe zu entlasten, werden die Kosten für diese Unterweisungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bezuschusst.

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Diese ÜLUs verzeichnen in den letzten Jahren einen steten Rückgang. Im Jahr 2024 gab es 8.706 Teilnahmen, das sind 10 % weniger Lehrgangsteilnahmen als noch 2023. Dieser Rückgang ist überproportional zum Rückgang der Auszubildenden in Ausbildungsjahren 2 und 3 (-0,3 %), welche für diese Auswertung als Auszubildende der Fachstufe berücksichtigt werden. Es ist anzumerken, dass die Teilnahmen nicht auf Teilnehmer schließen lassen, da ein Azubi an mehreren Lehrgängen teilnehmen kann.

Die Gründe für den Rückgang können unterschiedlich sein:

1. Geschuldet einem generellen starken Rückgang der Auszubildenden und einem Anstieg der vorzeitigen Lehrabbrüche
2. Besseren Wissensvermittlung auf Salon und Berufsschulebene.

Unterschiedliche Intensität der ÜLU in den Bundesländern

Unterweisungsintensität in den Bundesländern

in Wochen, Deutschland, 2024

Quelle: HPI für Handwerkstechnik, Überbetriebliche Unterweisung im Handwerk

Auf Bundesebene wurden im Schnitt 2 Wochen in die ÜLU Teilnahme investiert. Auffällig sind die Unterschiede auf Länderebene. Während Sachsen 2,8 Wochen investierte, waren es im Nachbarbundesland Sachsen-Anhalt lediglich 0,7 Wochen. In beinahe allen Bundesländern ist die Unterweisungsintensität zurückgegangen. Lediglich in Bremen stieg diese von 1,8 Wochen (2023) auf 2,0 Wochen.

Reduzierung und Modernisierung der Lehrgänge

2023 wurden die Unterweisungspläne angepasst. In Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks erarbeitete das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) vier neue Unterweisungspläne für das Friseurhandwerk, welche vom BMWE als Fördergrundlage anerkannt wurden.

Die Unterweisungspläne der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) wurden bei den letzten beiden Anpassungen in den Jahren 2009 und 2016 nicht überarbeitet. Die ehemals fünf Lehrgänge wurden je nach Bundesland kaum bis gar nicht mehr durchgeführt. Zudem sind in der Zwischenzeit zwei Änderungsverordnungen für die Berufsausbildung FriseurIn in Kraft getreten. Die Inhalte wurden daher reduziert auf einen Lehrgang – Grundlagen von kundenorientierten Friseurdienstleistungen – und dabei aktualisiert, z.B. durch die Ergänzung um Kompetenzen zur Gestaltung von Augenbrauen.

Auch für die Fachstufe (2. – 4. Ausbildungsjahr) gab es bisher fünf Lehrgänge. Der Lehrgang Haarverlängerung, Haarverdichtung zeigte in der jährlichen Auswertung seit 2022 jedoch eine Teilnahmequote von 0 %. Der Lehrgang Kosmetik und Nagelmodellage zeigte 2021 zu 2022 zwar einen Anstieg, im Jahr 2023 war die Teilnahmequote mit 2,2 % jedoch wieder rückläufig. Aufgrund der geringen Durchführung der beiden Lehrgänge wurde sich dazu entschieden, die Anzahl von fünf auf drei zu reduzieren und die Inhalte dabei zu modernisieren.

Da die neuen Lehrgänge die alten mit 01.01.2024 ersetzten, lassen sich über die Entwicklung der Inanspruchnahme nur bedingt Aussagen treffen. Ein genereller Rückgang der Inanspruchnahme ist ersichtlich. Inwiefern sich die Reduzierung und Modernisierung der Unterweisungspläne auf die Inanspruchnahme auswirkt, bleibt abzuwarten.  

Über die ÜLU-Zahlen und Analysen zur Inanspruchnahme

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) bezeichnet die überbetriebliche Vermittlung von Ausbildungsinhalten in sogenannten Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS). Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung und ist ein wichtiger Baustein zur Qualitätssicherung der dualen Berufsausbildung und für den Technologietransfer im Handwerk.

Zur Entlastung der Ausbildungsbetriebe des Handwerks von Kosten der ÜLU gewährt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) Zuschüsse für die Teilnahme von Auszubildenden in der Fachstufe (2.-4. Ausbildungsjahr) an Lehrgängen der ÜLU. Mit dieser Förderung soll die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit der Handwerksbetriebe gestärkt bzw. erhalten werden.

Das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI) untersucht im Rahmen seiner Grundaufgaben seit über 40 Jahren jährlich die Inanspruchnahme an ÜLU-Lehrgängen durch Auszubildende in der Fachstufe. Hierzu werden unterschiedliche Größen und Kennzahlen ermittelt und auf Gesamtebene sowie nach Bundesländern, Gewerbegruppen und Berufen dargestellt.

Die Studie gibt einen Überblick über
· Die vom BMWE für die Berufe des Handwerks anerkannten ÜLU-Lehrgänge
· Die ÜLU-Teilnahmezahlen und das sich hieraus ergebende Unterweisungsvolumen
· Kennzahlen im Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden
· Das geförderte ÜLU-Unterbringungsvolumen

Quellen:

Analyse der Inanspruchnahme der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik (HPI), abgerufen 02.10.2025, www.hpi-hannover.de

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