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01.05.2024

Schwanger als Unternehmerin - wie geht es mit dem Betrieb weiter?

Selbstständige Unternehmerinnen stehen mit einer Schwangerschaft vor Herausforderungen: Das Mutterschutzgesetz umfasst nur Schwangere, die in einem Beschäftigungsverhältnis arbeiten.

Für Selbstständige gelten Mutterschutzfristen nicht - finanzielle Absicherungen für den weiterlaufenden Betrieb gibt es ebenso wenig. Viele Unternehmerinnen stehen daher früher als gewollt wieder im Salon - mit schlechtem Gewissen, denn man wäre viel lieber beim Baby. Ein Spagat, der nur schwer zu stemmen ist.

Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich nicht da bin?

Zwar können Unternehmerinnen Elterngeld und oft sogar Mutterschaftsgeld (Krankengeld) beziehen (siehe unten), jedoch sind betriebliche Fixkosten nicht abgesichert und laufen in voller Höhe weiter. Es gibt keine Zuschüsse für Miete, Strom oder Gehälter. Selbst eine Inhaberausfall-Versicherung schließt Schwangerschaften meist ausdrücklich aus.

Die meisten Unternehmerinnen retten sich mit Rücklagen, Erspartem und dem Einkommen des Partners über die ersten paar Monate. Mit Hilfe von Großeltern und Kinderbetreuung steht man dann schnell wieder selbst im Salon.

Will man länger beim Kind bleiben, ist eine Aufgabe des Salons beinahe unausweichlich, wenn man keine Mitarbeiterinnen hat, die Einnahmen lukrieren. Salonchefinnen sollten daher schon früh beginnen, finanzielle Rücklagen für die Zeit zu bilden, in der sie nicht arbeiten werden. 

Hat man Angestellte, kann sich der Betrieb zwar finanziell selbst erhalten, jedoch kann dies zur Rückzahlung des Elterngeldes führen. 

Initiativen für allgemeingültigen Mutterschutz

Seit Jahren werden mit Petitionen und Initiativen bessere Absicherungen von der Politik gefordert – bisher vergeblich. Die "Betriebshilfen", wie es sie für landwirtschaftliche Selbstständige gibt, zeigen, dass es politisch möglich wäre, einen sicheren, unbürokratischen Rahmen zu schaffen. 

Überlegungen vor der Geburt

  • Kann der Vater des Babys statt Ihnen in Elternzeit gehen?
  • Können die betrieblichen Fixkosten mit einem Kredit überbrückt werden?
  • Wie können Sie Unternehmens-Fixkosten senken?
  • Möglicherweise kann eine oder mehrere Mitarbeiterinnen in Ihrer Abwesenheit mehr Stunden arbeiten – reden Sie offen miteinander!
  • Was passiert mit dem Azubi in Ihrer Abwesenheit?
  • Reden Sie mit ihren Stammkunden über die Länge ihrer Karenz, damit diese nicht verloren gehen.
  • Wer ein breites Netzwerk in der eigenen Branche hat, kennt vielleicht jemanden, der für die Zeit aushelfen würde.
  • Eventuell ist eine Kooperation mit einer befreundeten Friseurunternehmerin möglich? Schon bei der Gründung könnte man sich mit einer zweiten Person zusammentun, um sich später in Karenzzeiten gegenseitig zu vertreten. Auch bei Krankheit ist man auf der sicheren Seite, wenn man weiss, dass der Betrieb weiterläuft.

Rechtslage: Mutterschutz und Mutterschaftsgeld für Selbstständige

Die Begrifflichkeiten Mutterschutzfrist und Mutterschutz gibt es für Unternehmerinnen nicht - diese regeln die Fristen, die ein Arbeitgeber einzuhalten hat. Wird die Unternehmerin vor der Geburt arbeitsunfähig, kann sie oft ein Mutterschaftsgeld in Form von Krankentagegeld beziehen. 

Gesetzliche Krankenversicherung
Ein Anspruch auf dieses Mutterschaftsgeld besteht, wenn die Selbstständige freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert ist und Anspruch auf Krankentagegeld hat. Hier gilt es, den eigenen Tarif zu überprüfen und rechtzeitig eine Umstellung auf „mit Krankengeld“ vorzunehmen. Nur so hat man Anspruch auf finanzielle Unterstützung in den Wochen vor und nach der Geburt.

Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherungen haben eine Wartezeit auf Krankentagegeld, manche Zahlen auch nur ein eher geringes, einmaliges Mutterschaftsgeld. Manche Krankenversicherungen bei einen beitragsfreien Versicherungsschutz von bis zu einem Jahr – ein Vergleich und Nachfrage beim Versicherer zahlt sich bereits zu Beginn der Selbstständigkeit aus.

Rechtslage: Finanzielle Unterstützung vom Sozialamt

Wer keine Möglichkeit hat, Mutterschaftsgeld zu beziehen, kann Leistungen vom Sozialamt beantragen. Die „Hilfe in einer besonderen Lebenslage“ unterstützt die Schwangere selbst, ihr Betrieb bekommt allerdings keine finanzielle Unterstützung.

Rechtslage: Elterngeld für Selbstständige

Auch Selbstständige haben, wie Angestellte, einen Anspruch auf Elterngeld das anhand des bisherigen Einkommens errechnet wird. Bei der Berechnungsgrundlage gibt es einen Spielraum: Unternehmerinnen können den Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt als Berechnungsgrundlage heranziehen oder auf das vorherige Wirtschaftsjahr verschieben, wenn sie schwangerschaftsbedingt Einkommensverluste hatte.  

Der Elterngeldbezug kann sofort nach der Geburt starten oder nach Ablauf der Zahlung des Mutterschaftsgeldes. 

Achtung: Läuft der Betrieb z.B. mit Mitarbeiterinnen weiter, zählt das als Einkommen, was eine Rückzahlung des Elterngeldes zur Folge hätte. Hier zahlt es sich aus, sich sehr genau über Einkommensgrenzen zu informieren!