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09.06.2022

Kündigung per WhatsApp ist nicht gültig

Für eine Kündigung müssen Chef*innen Spielregeln beachten: Vor einer schriftlichen Vertragsbeendigung muss ein Gespräch mit dem betroffenen Team-Mitglied gesucht werden. Will man Mitarbeiter*innen trotzdem kündigen, kann das nicht einfach per WhatsApp, SMS oder Mail passieren.

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Diese aber per WhatsApp schnell zu erledigen, ist nicht erlaubt. Genauso sind SMS, Fax oder Mail sowie eine mündliche Kündigung nicht zulässig. Es ist darauf zu achten, dass formale und rechtliche Aspekte berücksichtigt werden und per Brief inklusive Unterschrift erfolgen.

Was vor einer Kündigung von Seiten der Arbeitgeber*innen zu beachten ist

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten Arbeitgeber*innen ein Gespräch mit der jeweiligen Person suchen, um etwaige Missverständnisse und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Erfolgt keine Änderung der Situation, soll eine verständliche Ermahnung ausgesprochen werden. Ohne einer klar formulierten Abmahnung an das betroffene Team-Mitglied kann eine Kündigung unwirksam werden.

Mit dem Kündigungsschreiben muss deutlich gemacht werden, dass ein Arbeitsvertrag aufgelöst wird. Bei der Formulierung ist auf deutliche Aussagen zu achten. Auf Empfehlung von Ecovis soll als Betreff das Wort „Kündigung“ stehen. Eine Begründung, warum eine Kündigung erfolgt, ist nicht notwendig.  

Weiters sind Kündigungsfristen laut Vertrag einzuhalten und es ist zudem wichtig, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Augenhöhe und mit höchstem Respekt abzuwickeln.

Handelt es sich um einen größeren Betrieb und gibt es einen Betriebsrat, dann muss dieser eingeschalten werden, da diese Person ein Mitbestimmungsrecht.

Werden viele Mitarbeiter*innen auf einmal entlassen, dann müssen Arbeitgeber*innen eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit melden.