Credit: Katriina Janhunen

06.12.2019

Kassenumstellung: Übergangsfrist bis 30.September 2020

Ab 1.Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Nun wurde eine Übergangsfrist bis Ende September 2020 beschlossen.

Da es voraussichtlich Probleme mit der Verfügbarkeit der zertifizierten Sicherheitseinrichtungen geben wird, hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für eine Fristverlängerung eingesetzt.

Die sogenannte "Nichtbeanstandungsregelung" für die Umstellung der Kassen gilt bis 30.September 2020, sprich: Bis dahin läuft nun eine Übergangsfrist.

Finanzminister Albert Füracker: „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30. September 2020 war dringend notwendig, um Klarheit für [...] bargeldintensive Betriebe zu schaffen. Wir werden die Entwicklung genau beobachten und uns auch weiterhin für eine wirksame und gleichzeitig praktikable Handhabung einsetzen.“