03.06.2022
Bundestag beschließt gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro ab 1. Oktober
Jetzt ist es fixiert: Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt ab 01. Oktober auf 12 Euro. Das hat heute die Ampelkoalition in Berlin beschlossen. Das ist die dritte Anhebung des Mindestlohnes in diesem Jahr und liegt damit 22% über Januar 2022.
Bereits im Januar 2022 wurde der Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben. Zum 1. Juli folgt die turnusmäßige Anhebung der Lohnuntergrenze auf 10,45 Euro. Ab Oktober beträgt der Mindestlohn 12 Euro in der Stunde, die Grenze für Minijobs steigt ab Oktober von 450 auf 520 Euro.
Das Gesetz zum neuen Mindestlohn wurde am Freitag mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen sowie der Linken angenommen, die Union und die AfD enthielten sich. Vom neuen Mindestlohn sollen vorallem Frauen und Arbeitnehmer*innen in den neuen Bundesländern profitieren.
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Steigerung von 22 % in 10 Monaten
2,18 Euro/ Stunde mehr im Oktober im Vergleich zum Januar, das entspricht einem Mindestlohnanstieg von 22 % innerhalb von 10 Monaten. Beziehungsweise entspräche die Anpassung von 10,45 Euro ab Juli auf 12,00 Euro in nur 4 Monaten einer Steigerung von 15 %.
Arbeitsminister Hubertus Heil verteidigt die Anhebung des Mindestlohns durch den Gesetzgeber und verdeutlichet: Wer bisher in Vollzeitanstellung mit 1700 Euro (Mindestlohn) vergütet wurde, verdiene ab Oktober 2100 Euro. Das sei für viele Menschen eine spürbare Verbesserung angesichts der derzeitigen Preissteigerungen.
Nicht betroffen von der Erhöhung des Mindestlohns sind Praktikanten und Auszubildende.
Aushebelung der Mindestlohnkommission
Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden.
Das Eingreifen des Gesetzgebers in die Mindestlohnthematik wird von vielen Seiten kritisiert, auch vom Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks. Der ZV-Ausschuss Wirtschaft und Soziales betonte bereits im Februar: „In Bezug auf den angekündigten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro befürchtet der Ausschuss negative Auswirkungen auf die tarifliche Lohngittersystematik und Entwicklung der Entgeltdynamik in der gesamten Branche sowie Verlagerungseffekte zugunsten von Schwarzarbeit und Lohndumping. Vor allem aber stelle ein politischer verfasster Mindestlohn einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie dar. Es sei nicht Aufgabe politischer Mehrheiten, die Lohnhöhen und deren Untergrenzen unabhängig von der konkreten Situation in einer Branche zu bestimmen; dies sei alleine Aufgabe der Sozialpartner und Betroffenen.“