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25.05.2022

BGW nimmt branchenspezifische Corona Arbeitsschutzstandards zurück

Das Corona-Virus wird bleiben, aber nicht mehr in der Heftigkeit, wie alles begann. Jetzt haben zumindest die Corona Maßnahmen ein Ende, es fallen alle vom BGW definierten Arbeitsschutzregeln …

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS läuft zum 25.5.2022 aus, das teilt heute die BGW in einer Aussendung mit.

Gleichzeitig verliert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ihre Gültigkeit. Die BGW hat sich daher entschieden, die branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards aktuell zurückzuziehen.

Arbeitgeber*innen haben dennoch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen. In dieser müssen eigenverantwortlich vom Arbeitgeber bzw. von der Arbeitgeberin Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden.

Aus Sicht der BGW besteht für die Beschäftigten weiterhin eine erhöhte Gefährdung an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten (Abstand unter 1,5 Metern). Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung. Die BGW empfiehlt daher grundsätzlich weiterhin die Einhaltung der bereits bestehenden Basisschutzmaßnahmen (AHA+L) im Betrieb. Je nach Gefährdungslage z.B. durch regional hohe Inzidenzen (Hotspots), Ausbruchsgeschehen im Betrieb oder durch das Auftreten von kritischen Varianten des SARS-CoV-2 und abhängig von dem Infektionsrisiko bei der jeweiligen Tätigkeit, können weitergehende Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden.

Im Laufe des Tage wird die BWG diese Information für ihre Mitgliedsunternehmen auch auf deren Website veröffentlichen.