23.02.2022

Kabinett beschließt Mindestlohn Erhöhung auf 12 Euro ab 1. Oktober 2022

Die neue Regierung hält an ihrem Wahlversprechen fest und arbeitet auf die dritte Anhebung des Mindestlohnes im Jahr 2022 hin. Ab 1. Oktober soll dieser bei 12 Euro liegen, damit 22% über Januar 2022.

Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur außerplanmäßigen Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro verabschiedet.  

Bereits im Januar 2022 wurde der Mindestlohn auf 9,82 Euro angehoben. Der nächste Schritt ist längst fixiert, zum 1. Juli 2020 folgt die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 10,45 Euro.

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Steigerung von 22 % in 10 Monaten

2,18 Euro/ Stunde mehr im Oktober im Vergleich zum Januar, das entspricht einem Mindestlohnanstieg von 22 % innerhalb von 10 Monaten. Beziehungsweise entspräche die Anpassung von 10,45 Euro ab Juli auf 12,00 Euro in nur 4 Monaten einer Steigerung von 15 %.

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll der Mindestlohn dann allerdings für 15 Monate unverändert bleiben. "Über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns entscheidet weiterhin die Mindestlohnkommission", so Arbeitsminister Heil.

Nicht betroffen von der Erhöhung des Mindestlohns sind Praktikanten und Auszubildende.

Aushebelung der Mindestlohnkommission

Über die nächste Anhebung zum 1. Januar 2024 soll dann wieder die Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften entscheiden. Das Eingreifen des Gesetzgebers in die Mindestlohnthematik wird von vielen Seiten kritisiert, auch vom Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks. Der ZV-Ausschuss Wirtschaft und Soziales hat am vergangenen Montag aus aktuellem Anlass virtuell getagt und nimmt zum Mindestlohn wie folgt Stellung: „In Bezug auf den angekündigten gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 12 Euro befürchtet der Ausschuss negative Auswirkungen auf die tarifliche Lohngittersystematik und Entwicklung der Entgeltdynamik in der gesamten Branche sowie Verlagerungseffekte zugunsten von Schwarzarbeit und Lohndumping. Vor allem aber stelle ein politischer verfasster Mindestlohn einen unzulässigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie dar. Es sei nicht Aufgabe politischer Mehrheiten, die Lohnhöhen und deren Untergrenzen unabhängig von der konkreten Situation in einer Branche zu bestimmen; dies sei alleine Aufgabe der Sozialpartner und Betroffenen.“
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber (BDA) spricht von "Staatslöhnen" und erwägt eine Klage.