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30.08.2023

Gehaltsvergleich nach Bildungsabschluss 2022: Friseurinnen weit unter Durchschnitt

Der Gehaltsvergleich 2022 zeigt, je höher der Bildungsabschluss, desto höher ist in der Regel auch der Verdienst. Gleichzeitig haben Berufswahl, Branche, Ausbildung und weitere Faktoren einen hohen Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten.

Die neue Statistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) beschäftigt sich mit den aktuellen Verdiensten von Beschäftigten in Vollzeit.

Vollzeit-Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung verdienten im April 2022 durchschnittlich 3.521 Euro brutto.

Ohne einen beruflichen Ausbildungsabschluss waren es 2.817 Euro und damit rund 700 Euro weniger. Wer einen Techniker-, Meister- oder Fachschulabschluss vorweisen konnte, kam im Durchschnitt auf 4.826 Euro.

Mit einem Bachelorabschluss betrug der Verdienst 4.551 Euro, rund 1.600 Euro mehr wurden mit einem Masterabschluss erzielt (6.188 Euro). Bei promovierten oder habilitierten Beschäftigten betrug der durchschnittliche Verdienst 8.687 Euro.

Friseurinnen*Friseure liegen weit unter dem Durchschnitt

Der Gehaltsvergleich zeigt, dass Beruf, Branche, Berufserfahrung, Ausbildung und weitere Faktoren einen erheblichen Einfluss auf die Verdienstmöglichkeiten haben.

Vollzeitbeschäftigte Friseurinnen*Friseure erhielten im April 2022 brutto 1.778 Euro pro Monat, während Mechatronikerinnen*Mechatroniker für Kraftfahrzeuge mit durchschnittlich 3 204 Euro rund 1 400 Euro mehr erhielten.

Zu den Topverdienenden gehörten unter anderem Personen, die einem Arztberuf nachgingen (7.706 Euro) oder als Pilotin*Pilot arbeiteten (8.739 Euro). Beschäftigte in der Altenpflege verdienten mit 3.559 Euro weniger als der Durchschnitt (4.105 Euro).

Credit: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Auch bei den Auszubildenden sieht es ähnlich aus. Azubis im Friseurhandwerk verdienen im Vergleich zu anderen Handwerksberufen am schlechtesten. Erfahre mehr zu den ►Ausbildungsvergütungen 2022.

Unbeachtet bleiben Sonderzahlungen

Sonderzahlungen werden in dieser Statistik nicht beachtet. 

FriseurInnen im Vergleich zu vielen anderen der genannten Berufsgruppen haben real weitaus höhere Entgelte dank Umsatzbeteiligung oder Provisionszahlungen.

Ebenso ist das Trinkgeld nicht zu unterschätzen. Allerdings erhält dies keine Anrechnung im Urlaub oder bei Krankheitsfällen, ebenso bleibt es in der Rentenzahlung unberücksichtigt. 

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