Zunächst die Basis
- Steuerfrei: Trinkgeld an Mitarbeiter ist dann steuerfrei, wenn es direkt und freiwillig vom Kunden an den Mitarbeiter geht.
- Steuerpflichtig: Wird es über das Lohnkonto ausgezahlt oder als Trinkgeld-Pauschale zum Dienstleistungspreis hinzugefügt, ist es lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Für Salons, die auf Kartenzahlung setzen wollen, gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Die einfachste und beliebteste Möglichkeit: Die Dienstleistung wird mit der Karte bezahlt, das Trinkgeld hat der Kunde in bar parat und gibt es direkt dem Mitarbeiter.
2. Die Dienstleistung und das Trinkgeld werden mit der Karte gezahlt, wobei eine Position am Beleg klar als Trinkgeld ausgewiesen ist. Es wird ein Ausgabebeleg erstellt und das Trinkgeld in bar an den Mitarbeiter aus der Kasse gezahlt. Dafür benötigt man allerdings eine Barkasse und ist somit nicht mehr bargeldlos.
3. Bei einer Überweisung gibt es zwei Möglichkeiten: 1) Das Trinkgeld wird steuerfrei überwiesen, nachdem es im Kassensystem klar als Trinkgeld ausgewiesen wurde. 2) Das Trinkgeld wird mit dem Lohnkonto überwiesen und es werden dafür Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlt. Dies zahlt sich auf lange Sicht für den Mitarbeiter aus, da mit höherem Lohn auch die Rente steigt.
Achtung: Trinkgeld für den Chef steuerpflichtig
Für den Unternehmer ist Trinkgeld in jedem Fall zu versteuern, unabhängig davon ob es in bar oder mit Karte entgegengenommen wurde. Wenn hohe Trinkgeldeinnahmen am Mitarbeiter-Lohnkonto erscheinen, beachten Sie auch die Problematik des "Phantomlohns".