Was ist der Widerrufsbutton?
Gemeint ist eine elektronische Rücktrittsfunktion, die in Onlineshops und Online-Terminbuchung eingebaut sein muss.
- Ein gut sichtbarer Button oder hervorgehobener Link.
- Die Funktion muss leicht zugänglich sein und darf nicht hinter einem Login versteckt werden.
- Es muss eine eindeutige Formulierung gewählt werden, etwa „Vertrag widerrufen“.
- Der Button muss während der gesamten Rücktrittsfrist (=14 Tage) verfügbar sein.
Zweistufiger Prozess
Der Widerruf darf nicht beim ersten Klick ausgelöst werden, sondern muss einen zweistufigen Prozess haben:
- KundInnen geben zunächst die nötigen Daten ein (z.B. Name, Vertrags- oder Bestellnummer und E-Mail-Adresse).
- In einem zweiten Schritt wird der Widerruf erst bestätigt.
- Das Unternehmen muss unverzüglich eine Eingangsbestätigung versenden, z.B. per Mail. In dieser Bestätigung muss der Zeitpunkt des Widerrufs enthalten sein.
Betrifft das jeden Friseursalon?
Nein. Eine Website mit Öffnungszeiten, Preisen und Telefonnummer braucht keinen Widerrufsbutton. Wenn Termine ausschließlich telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden, fällt dies nicht unter die neue Buttonpflicht.
Relevant wird das Thema aber, wenn ein Salon online Verträge mit VerbraucherInnen abschließt. Typische Beispiele sind:
- Webshop für Haarpflegeprodukte
- Onlineverkauf von Gutscheinen ohne fixen Termin
- verbindliche Online-Buchung mit Preis, Leistung und Bestätigung
- Onlinekurse oder digitale Beratungsangebote
Was ist mit Buchungssystemen?
Viele Salons nutzen externe Plattformen oder Buchungssysteme auf ihrer Salonwebseite. Das ist praktisch, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung und die eigene Verantwortung. Ob ein Buchungssystem den neuen Widerrufsbutton automatisch und rechtssicher umsetzt, sollten SalonbetreiberInnen schriftlich beim jeweiligen Anbieter abfragen.
Was Salons jetzt tun sollten
SalonunternehmerInnen sollten ihre digitalen Angebote sortieren:
- Gibt es einen Webshop? Wenn ja, prüfen, ob der Widerrufsbutton integriert wurde. Beim Anbieter des Buchungs- oder Kassensystems schriftlich nachfragen, ob und wie der Widerrufsbutton umgesetzt wird.
- Gibt es Online-Terminbuchung? Wortlaute der buchbaren Dienstleistungen prüfen. Davon hängt ab, ob nur eine Reservierung erfolgt oder bereits ein verbindlicher Vertrag abgeschlossen wird. Für letzteren ist ein Button verpflichtend. Details in unserem Artikel: Widerrufspflicht gilt auch für Friseurtermine
- Gibt es Anzahlungen, No-Show-Gebühren oder Stornopauschalen? Dann sollten diese transparent vor der Buchung angezeigt und aktiv akzeptiert werden. Achtung: Für widerrufspflichtige Dienstleistungen dürfen 14 Tage ab Vertragsabschluss keine Gebühren für einen Widerruf verlangt werden!
- Rechtstexte, AGB, Widerrufsbelehrung und Stornobedingungen aktualisieren lassen.
Fazit
Der Widerrufsbutton kann auch Friseursalons betreffen, wenn Produkte, Gutscheine, Pakete oder verbindliche Dienstleistungen online verkauft werden. Für den klassischen Friseurtermin kommt es auf die Formulierung an. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann mit einem spezialisierten Anwalt den Wortlaut prüfen lassen.
Wirtschaftlich bleibt das Thema kurzfristige Absage für Salons ein echtes Problem. Die beste Lösung liegt nicht in möglichst harten Klauseln, sondern in klarer Kommunikation, fairen Stornoregeln, automatischen Erinnerungen, Wartelisten und sauber dokumentierter Zustimmung der KundInnen. So schützt der Salon seine wertvolle Zeit, ohne das Vertrauensverhältnis zur Kundschaft unnötig zu belasten.
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