Was bedeutet „arbeitsuchend“?
Die Bundesagentur für Arbeit definiert Arbeitsuchende, als Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Stunden/Woche suchen, diese Beschäftigung ausüben können und dürfen und sich zur Vermittlung in ein entsprechendes Beschäftigungsverhältnis bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter gemeldet haben.
Arbeitsuchend bedeutet nicht zwangsläufig arbeitslos. Auch Personen, die bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben, können als arbeitsuchend gelten, sofern sie die zuvor genannten Kriterien erfüllen. Daher wird bei den Arbeitsuchenden zwischen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Arbeitsuchenden unterschieden.