Die meisten Strafverfahren standen im Zusammenhang mit illegalem Aufenthalt (634), dicht gefolgt von Beitragsbetrug (467). Hinzu kamen 194 Strafverfahren wegen Betrugs durch Leistungsmissbrauch und 5 wegen fehlender Aufenthaltstitel oder Arbeitsgenehmigungen. Besonders erschreckend sind auch die 2 Verfahren wegen Menschenhandels.
Die Generalzolldirektion gibt darüber hinaus an, dass im Jahr 2024 insgesamt 1.167 Strafverfahren erledigt wurden. Erledigt bedeutet nicht zwangsläufig eine Verurteilung; hierbei kann es sich auch um einen Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens handeln.
Eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren 2024 - Friseur- & Kosmetiksalons
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Arbeitnehmerentsendegesetz
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Mindestlohn / sonstige Arbeitsbedingungen
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6
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Arbeitsgenehmigung/ Aufenthaltstitel
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Beschäftigung (Arbeitgeber) ohne ArbG bzw. AT
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374
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Arbeitnehmer ohne ArbG bzw. AT
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394
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unerlaubte selbständige Tätigkeit eines Ausländers
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4
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Leistungsmissbrauch
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Angabepflichtverletzung
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3
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Mitteilungspflichtverletzung
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30
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Mitteilungspflichtverletzung Alg II
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30
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Mindestlohngesetz
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Anmeldung, Änderungsmeldung, Versicherung
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2
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Aufzeichnungspflicht
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156
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Mindestlohn
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191
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Übrige Ordnungswidrigkeiten
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Sonstige Ordnungswidrigkeiten
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3
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Meldepflichtverletzung/Sofortmeldepflichtverletzung
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138
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Nichtmitführen oder Vorlage von Ausweispapieren
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2
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Arbeitgeber-Hinweispflicht
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1
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Mitwirkung Prüfung u. Duldung Betreten Grundstück/Geschäftsraum
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33
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Duldungs- und Mitwirkungspflichten eines privaten Auftraggebers
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2
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Leichtfertiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
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36
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unerlaubte Ausländerbeauftragung
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1
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772, über 50 %, der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren standen im Zusammenhang mit fehlenden Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstiteln. Weitere 63 Verfahren wurden im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch und 349 wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetzes eingeleitet.
Laut Generalzolldirektion gab es 2024 886 erledigte Ordnungswidrigkeitsverfahren.
34 Monate Haft, 180tsd € Geldstrafe, 711tsd € Bußgelder
Die aufgedeckten Verstöße in der Friseur- und Kosmetikbranche zogen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Insgesamt wurden im Jahr 2024 34 Monate Freiheitsstrafe sowie 172.575 Euro Geldstrafe verhängt.
Gefängnisstrafen wurden ausschließlich in Baden-Württemberg (3 Monate), Bayern (13 Monate) und Nordrhein-Westfalen (18 Monate) ausgesprochen.
Angesichts der vergleichsweise hohen Zahl an Kontrollen und eingeleiteten Verfahren fallen die Strafen gegen Friseur- und Kosmetikstudios eher gering aus.
Zusätzlich zu den rund 170.000 Euro Geldstrafe wurden 711.865 Euro an Verwarnungs- und Bußgeldern sowie an Einziehungs- und Verfallbeträgen gegen Friseur- und Kosmetiksalons festgesetzt.
Schaden: 2 Millionen Euro
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellte bei ihren Ermittlungen eine Schadenssumme von 1.924.435 Euro fest. Diese rund 2 Millionen Euro umfassen unter anderem nicht oder zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Schäden durch die Nichtzahlung von Mindestlöhnen sowie Steuerschäden. 117.503 Euro entfallen dabei auf Ordnungswidrigkeiten (nach Verfahrensabschluss), 1.806.932 Euro betreffen Strafschadenssummen.