In einer Kooperation aus Stadtpolizei und Kantonspolizei Zürich wurden zahlreiche Mängel und Verstöße gegen das Bundesrecht und die Polizeiverodnung festgestellt.
- Mehrwertsteuern nicht angemeldet oder falsch deklariert.
- Preisangaben für Haar- und Stylingprodukte fehlten mehrfach.
- Ausländerrechtliche Meldepflichten wurden missachtet.
- In einem Fall wurde ein Nebenraum für einen nicht bewilligten Zweck genutzt.
- In einem Barbershop wurde die Kundschaft ohne gültiges Gastwirtschaftspatent bewirtet.
- In einem Fall wurden die Vorgaben des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) nicht eingehalten.
Die Shopinhaber und Barbiere aus Eritrea, dem Irak, Serbien, Spanien und Syrien werden bei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden angezeigt und bei Bedarf den zuständigen Amtsstellen gemeldet.