1. Kennzeichnung der Betriebe im Salon
Die Grundfläche, für die der Stuhlmieter bezahlt, ist im Mietvertrag definiert. Nach außen muss sie nicht markiert oder abgetrennt werden, dennoch muss für den Kunden auf Anhieb ersichtlich sein, dass er unter einer Adresse zwei unabhängige Unternehmen findet. Eigene Salonschilder an der Fassade des Salons sind ein Muss! Auch Visitenkarten, Briefpapier, Flyer oder Kundenkarten tragen den Namen und das Logo des Unternehmens, sodass man weiß, dass diese nichts mit jenen des Kollegen zu tun haben.
2. Arbeitszeiten
Jeder Betrieb kann die Öffnungszeiten seines Betriebs selbst festlegen. Der Saloninhaber, sprich Stuhlvermieter hat keinerlei Mitspracherecht! Der Stuhlmieter kann jederzeit nach Lust und Laune einen Nachmittag frei machen, kann seine Stammgäste abends oder am Sonntag bedienen oder Urlaub machen, wann es ihm passt, ohne sich das OK des Stuhlvermieters einholen zu müssen.
3. Telefon
Jeder Unternehmer braucht eine eigene Telefonnummer! Eingehende Anrufe müssen den Selbstständigen direkt erreichen können.
4. Handling der Rezeption
Wenn es eine gemeinsame Rezeption für Stuhlmieter und -vermieter gibt, so muss die Rezeptionistin bei einem Anruf sofort erkennen können, wem der Anruf gilt. Ausgehend von der Rezeptionistin darf es keine telefonische Terminierung je nach Auslastung der eigenen Mitarbeiter des Salons geben, da damit die Gleichrangigkeit der Unternehmer unterbunden wird. Für die Mitnutzung der Rezeption kann eine mietvertragliche Pauschale vereinbart werden.
5. Preise
Die Preise bestimmt der jeweilige Unternehmer selbst. Absprachen darf es nicht geben. Natürlich sollten aber Arbeitsauffassung, Arbeitsweise und der Kundenumgang prinzipiell harmonieren, das heißt idealerweise sprechen Sie im Vorhinein darüber.
Versucht aber der Stuhlmieter dem Stuhlvermieter die Kunden abzuwerben, indem er Dienstleistungen verramscht und Produkte unter dem EK-Preis verkauft, so kann dies zur fristlosen Kündigung führen. Das Verhalten beider Partner darf sich nicht geschäftsschädigend auf den anderen auswirken.
6. Kasse
Jeder Unternehmer kassiert für sich in seiner eigenen Kasse. Um eine saubere Trennung sicherzustellen, arbeiten Sie als Stuhlmieter auch mit einer eigenen Software und einem eigenen Kartenlesegerät für Kreditkarten.