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Credit: Alterfalter | AdobeStock

13.02.2024

Schwarzarbeit Jahresbilanz 2023 in Friseur- und Kosmetikbranche

Bundesweit gab es 2023 in den deutschen Haar- und Beautysalons 10.504 Personenüberprüfungen in Zusammenhang mit Schwarzarbeit. Dabei wurden über 1.140 Strafverfahren sowie rund 90 Monate Freiheitsstrafe eingeleitet. Wir haben die Zahlen des Zolls.

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In Deutschland haben im letzten Jahr die Zöllnerinnen* der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren (OWi) und über 101.000 Strafverfahren in sämtlichen Branchen eingeleitet, um gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorzugehen.

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Auf Anfrage bei der Generalzolldirektion liegen uns die Zahlen 2023 für die in Deutschland kontrollierten Friseur- und Kosmetiksalons vor:

Im Jahr 2023 gab es 1.123 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren in deutschen Hair-& Beautysalons und 1.141 eingeleiteten Strafverfahren.

180 Verfahren wurden wegen Mindestlohn-Verstößen eingeleitet. Dazu zählen Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften sowie das Mindestlohngesetz wie Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten.

Es wurden 1.576 Arbeitgeberinnen* überprüft – rund 42.600 Überprüfungen der Chefinnen* gab es in allen Branchen. D.h. etwas über 3% der allgemeinen Überprüfungen wurden in der Haar- und Kosmetikbranche 2023 umgesetzt.

Insgesamt sind 89 Monate Freiheitsstrafe verhängt worden und ein Schaden von rund 1,5 Millionen Euro aufgedeckt. Die Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus Verwarnungs-, Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge zusammen.

Jahresbilanz 2023 Schwarzarbeitskontrollen in Friseur- und Kosmetiksalons 

Wie kommt es zu einer Salon-Überprüfung?

Nach eigenen Angaben der FKS führt diese ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, durch.

Warum werden nicht noch mehr Salons überprüft?

Die Finanzkontrolle verweist darauf, dass bei der Überprüfung der Grundsatz „Qualität vor Quantität“ gilt.

Wie wird eine Arbeitnehmerinnen*-Befragung durchgeführt?

An die Befragung vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und Ermittlungen an. Geprüft wird, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen wurden, erforderliche Arbeitsgenehmigungen vorhanden sind oder ob Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.

Wie wird gegen organisierte Formen der Schwarzarbeit vorgegangen?

Ziel der FKS ist es, organisiert agierende Strukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Begründung ist, dass regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden entstehen und gesetzestreue Mitbewerberinnen* durch unlautere Wettbewerbsvorteile verdrängt werden.

Wie auch im ► Zukunftskongress Forderungspapier untermauert, ist eines der großen Probleme des Friseurhandwerks Branche die Schwarzarbeit. Es ist wichtig, nicht nur die Politik darauf aufmerksam zu machen, sondern die gesamte Branche sowie Kundinnen* diesbezüglich zu sensibilisieren.

Quelle Generalzolldirektion

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