Für Selbstständige gelten Mutterschutzfristen nicht - finanzielle Absicherungen für den weiterlaufenden Betrieb gibt es ebenso wenig. Viele Unternehmerinnen stehen daher früher als gewollt wieder im Salon - mit schlechtem Gewissen, denn man wäre viel lieber beim Baby. Ein Spagat, der nur schwer zu stemmen ist.
Was passiert mit meinem Betrieb, wenn ich nicht da bin?
Zwar können Unternehmerinnen Elterngeld und oft sogar Mutterschaftsgeld (Krankengeld) beziehen (siehe unten), jedoch sind betriebliche Fixkosten nicht abgesichert und laufen in voller Höhe weiter. Es gibt keine Zuschüsse für Miete, Strom oder Gehälter. Selbst eine Inhaberausfall-Versicherung schließt Schwangerschaften meist ausdrücklich aus.
Die meisten Unternehmerinnen retten sich mit Rücklagen, Erspartem und dem Einkommen des Partners über die ersten paar Monate. Mit Hilfe von Großeltern und Kinderbetreuung steht man dann schnell wieder selbst im Salon.
Will man länger beim Kind bleiben, ist eine Aufgabe des Salons beinahe unausweichlich, wenn man keine Mitarbeiterinnen hat, die Einnahmen lukrieren. Salonchefinnen sollten daher schon früh beginnen, finanzielle Rücklagen für die Zeit zu bilden, in der sie nicht arbeiten werden.
Hat man Angestellte, kann sich der Betrieb zwar finanziell selbst erhalten, jedoch kann dies zur Rückzahlung des Elterngeldes führen.
Initiativen für allgemeingültigen Mutterschutz
Seit Jahren werden mit Petitionen und Initiativen bessere Absicherungen von der Politik gefordert – bisher vergeblich. Die "Betriebshilfen", wie es sie für landwirtschaftliche Selbstständige gibt, zeigen, dass es politisch möglich wäre, einen sicheren, unbürokratischen Rahmen zu schaffen.
Überlegungen vor der Geburt
- Kann der Vater des Babys statt Ihnen in Elternzeit gehen?
- Können die betrieblichen Fixkosten mit einem Kredit überbrückt werden?
- Wie können Sie Unternehmens-Fixkosten senken?
- Möglicherweise kann eine oder mehrere Mitarbeiterinnen in Ihrer Abwesenheit mehr Stunden arbeiten – reden Sie offen miteinander!
- Was passiert mit dem Azubi in Ihrer Abwesenheit?
- Reden Sie mit ihren Stammkunden über die Länge ihrer Karenz, damit diese nicht verloren gehen.
- Wer ein breites Netzwerk in der eigenen Branche hat, kennt vielleicht jemanden, der für die Zeit aushelfen würde.
- Eventuell ist eine Kooperation mit einer befreundeten Friseurunternehmerin möglich? Schon bei der Gründung könnte man sich mit einer zweiten Person zusammentun, um sich später in Karenzzeiten gegenseitig zu vertreten. Auch bei Krankheit ist man auf der sicheren Seite, wenn man weiss, dass der Betrieb weiterläuft.