Die Mindestlohnkommission ist unabhängig, oder?
Bereits im Juni 2022 entschieden Bundesrat und Bundestag über die Anhebung des Mindestlohns auf 12 EURO. Damals sprach die Ampelregierung von einem einmaligen Eingriff in die Tarif-Autonomie.
„Die Mindestlohnkommission muss sich an rechtliche Vorgaben halten“, betont Hubertus Heil jetzt, „egal ob deutsches Gesetz oder EU Richtlinie.“ Der Minister kann der Mindestlohnkommission eigentlich keine Weisungen erteilen, dennoch fragt man sich, was dieses ständige hineingrätschen bedeuten soll.
„Die Vorstöße der Politik und jetzt des Kanzlers werfen die Grundsatzfrage auf, ob die Tarifkommission gescheitert, gar überflüssig geworden ist.“, bemerkt auch Holger Stein, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks.
Brisantes Detail, Koalitionspartner FDP unterstützt die Forderung des Arbeitsministers (SPD) nicht und erklärt, Deutschland erfülle längst die Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie, daher werde es von deren Fraktion keine Unterstützung für Heils Initiative geben.
Wer ist die Mindestlohnkommission?
Die Kommission besteht aus neun Mitgliedern: einem Vorsitzenden und sechs stimmberechtigten sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus je drei Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern zusammen und wird alle fünf Jahre neu berufen.
Laut Gesetz muss das Gremium eine "Gesamtabwägung" vornehmen und dabei den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, faire Wettbewerbsbedingungen und den Joberhalt berücksichtigen. Sie soll sich an der allgemeinen Tarifentwicklung orientieren.
Im Abstand von zwei Jahren wird jeweils ein Vorschlag vorgelegt, den die Bundesregierung dann per Verordnung verbindlich machen kann. Dabei kann sie in der Regel nicht eigenständig eine andere Höhe festsetzen. Die Anpassung auf zwölf Euro im Oktober 2022 war eine außerplanmäßige Anhebung per Gesetz, die im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vereinbart war.
Wahlkampf und Stimmenfang?
Holger Stein, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, empfindet diese fehlgeleitete Diskussion als gefährlich, „Bei allen Friseurunternehmenden schrillen spätestens jetzt die Alarmglocken. Zu Recht. Die Anpassungen des Mindestlohns hatten seit Einführung immer auch Auswirkung auf das gesamte Lohngefüge in den Salons. Das soll aber nicht bedeuten, dass eine Anhebung nicht notwendig wäre. Augenmaß wäre wünschenswert. Siehe Kommentar: Stimmenfänger von Berlin
Auch Hagen Lesch, IW-Tarifexperte (Institut der deutschen Wirtschaft), gibt sich direkt: „Die Mindestlohnkommission kann man sich sparen, wenn ständig die Politik von der Seite reingrätscht.“
Was gilt, wenn es einen Tarifvertrag gibt?
Lest hierzu: Mindestlohn versus Tarifvertrag – welches Gehalt gilt den nun?