Die Bundesagentur für Arbeit hat im Internet Zahlen über Bruttoverdienste in Deutschland veröffentlicht: Der Entgelt-Altlas. "Atlas" deshalb, weil mit Anklicken auf einer Deutschlandkarte das durchschnittliche Bruttoentgelt für alle möglichen Berufe in den einzelnen Bundesländern abgefragt werden kann.
Prompt steht da der Beruf „Friseur/Friseurin“ mit 1.390 Euro pro Monat an letzter Stelle.
Verwundert reiben sich da Insider die Augen. Gilt nicht seit dem 1.August 2015 der länderübergreifende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde? Das sind bei einer 37-Stundenwoche 1.362 Euro pro Monat und bei einer 40-Stundenwoche sogar 1.472 Euro. Hat da möglichweise die Bundesagentur für Arbeit Mindestlohn mit Durchschnittslohn verwechselt?
Erklärungsversuche
1. Erhebungszeitraum
In den Medien steht fast nie, dass der Erhebungszeitraum das Jahr 2014 ist. Gerade wegen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hat sich bei den Friseurlöhnen vor allem in den neuen Bundesländern einiges nach oben getan. Aber auch in den „alten“ Bundesländern sind sowohl einige Tariflöhne, als auch effektive Löhne seit 2014 deutlich gestiegen.
Das aber kann allein den angeblichen Durchschnittswert von 1.390 Euro nicht erklären. Es kommen noch gewichtigere Argumente dazu, dass der Durchschnittswert für Brutto-Entgelte für Friseurinnen und Friseure in Deutschland wesentlich höher sein muss.
2. Vollzeitkräfte
Es ist weder auf der Internetseite des Bundesanstalt für Arbeit und schon gar nicht in den Medienberichten erkennbar, wie „Vollzeitkraft“ definiert wird. Normalerweise gilt mehr als 20 Stunden Wochenarbeitszeit als Vollzeitarbeit. Eine frühere Untersuchung der „MARKTLÜCKE“ über Löhne der MARKTLÜCKE-Leser hat gezeigt, dass eine große Zahl der angeblichen Vollkräfte deutlich weniger als 37 Stunden in der Woche arbeitet.
Das drückt den statistischen Durchschnittslohn für Vollkräfte nicht wenig. Die Tendenz zur untertariflichen Arbeitszeiten zwischen 20 Stunden und 37 Stunden in der Woche hat in den letzten Jahren sogar noch zugenommen. Einerseits deshalb, weil die Verweildauer im Friseurberuf als Angestellte bei guten, langjährigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen steigt und andererseits, weil verstärkt mit der Arbeitszeit in Absprache von Chefs und Mitarbeitern gemogelt wird, um die vor allem die tariflichen Mindestlöhne für höherqualifizierte Friseurinnen und Friseure zu umgehen. Die liegen für etliche Mitarbeiter in leitender Position in einigen Bundesländern über 2.000 Euro.
3. Mittleres Entgelt
So nennt die Bundesagentur für Arbeit die ermittelten Durchschnittswerte. Der Laie geht und davon aus, dass es sich um ein sogenanntes arithmetisches Mittel handelt. Dafür ein einfaches Beispiel:
