Wir haben nachgefragt: Ist die Abschreibung von Coronatests von Mitarbeitern als Betriebsausgabe absetzbar?
Gerade im Friseursalon besteht berechtigtes Interesse des Unternehmers, Klarheit über eine Nichtinfektion von Mitarbeitern mit Corona zu haben. Wenn der Betrieb es also veranlasst, ist die Annahme berechtigt, dass es als Betriebsausgabe anerkannt wird. Darüber hinaus könnte aber ein Sachbezug vorliegen, weil es die Privatsphäre des Mitarbeiters berühren würde. Hier steht jedoch das Interesse des Betriebes im Vordergrund.