Verstöße gegen Mindestlohn und Meldepflichten, Sozialleistungsmissbrauch, Scheinselbsständigkeit ...
Die Bediensteten der FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung) kontrollierten unter anderem, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten wurden. In 18 Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts auf Sozialversicherungsbetrug oder illegalen Aufenthalts eingeleitet, und in 26 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gestartet. Letztere wurden dabei unter anderem wegen des Verdachts der unerlaubten Ausländerbeschäftigung sowie Melde- und Aufzeichnungspflichtverstößen eingeleitet.
Neben den bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren ergaben sich während der Prüfungen insgesamt 301 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in 112 Fällen genaueren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in 60 Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich 81 Fälle hinsichtlich eines möglichen Sozialleistungsmissbrauchs und fünf Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere 43 Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße, wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten, festgestellt.
Von den kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden sind rund 100 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet worden. Bei der Hälfte ging es um die fehlende Eintragung in die Handwerksrolle. In mehr als 50 weiteren Fällen besteht der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit der Betriebsleitung. in vier Fällen wurde die sofortige Betriebsschließung angeordnet, in einem weiteren Betrieb erfolgte eine Türversiegelung.
Gemeinsam gegen Schattenwirtschaft, ein Zeichen für Fairness
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der FKS unterstreicht: „Die Ergebnisse der Aktionstage in Nordrhein-Westfalen zeigen erneut, wie wichtig die behördenübergreifende Zusammenarbeit im Rahmen der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist. (...) Die Aktionstage entfalten spürbar präventiven Charakter; durch sie wird das gemeinsame Ziel besonders deutlich: Wir wollen gemeinsam gegen Schattenwirtschaft vorgehen und damit ein klares Zeichen für ehrliche Unternehmen und faire Arbeitsbedingungen setzen.“
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betonte die Notwendigkeit dieser Kontrollen zum Schutz eines fairen Wettbewerbs und zur Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden. „Die gemeinsamen Kontrollen im Friseurhandwerk sind unsere Reaktion auf zahlreiche Beschwerden aus der Branche, die uns in den letzten Monaten vermehrt erreicht haben." Auch die Polizei führte zahlreiche Identitätskontrollen durch, verfasste Strafanzeigen und nahm mehrere Personen vorläufig fest.