

17.10.2025
Schwarzarbeit ist kein Bagatelldelikt – mit diesem Strafmaß ist zu rechnen
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Benjamin Grunst.
Die Politik will härter gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung vorgehen – besonders im Bereich der Körperpflegebetriebe wie Barber-Shops und Nagelstudios. Bundesweit werden Schwerpunktkontrollen angekündigt.
Im Fokus stehen neben möglichen Verstößen gegen das Steuerrecht auch Vorwürfe wie Scheinselbstständigkeit, illegale Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug.
Doch für viele Betroffene sind solche Ermittlungen ein Schock: Plötzlich steht der Zoll in der Tür, Unterlagen werden beschlagnahmt, Konten eingefroren und Mitarbeiter befragt. Als Strafverteidiger zeigt sich: Nicht jede Unregelmäßigkeit im Betrieb ist gleich ein Fall von Schwarzarbeit – oft liegen Missverständnisse oder falsche rechtliche Einschätzungen zugrunde.
Worum geht es juristisch?
Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Schwarzarbeit können vielfältig sein:
§ 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen).
§ 370 AO – Steuerhinterziehung, z. B. durch nicht erfasste Einnahmen oder Barumsätze.
§ 10 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) – Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei illegaler Beschäftigung.
§ 266 StGB – Untreue, wenn Geschäftsleiter bewusst falsche Angaben machen.
Die Ermittlungsbehörden gehen dabei eng vernetzt vor: Zoll, Finanzamt und Sozialversicherungsträger tauschen Daten aus. Oft genügt schon eine anonyme Anzeige oder ein Verdacht aus einer Betriebsprüfung, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Typische Fehler in Barber-Shops und Studios
In der Praxis entstehen viele Verfahren nicht durch kriminelle Energie, sondern durch Unkenntnis oder administrative Nachlässigkeit. Häufige Problemfelder:
Mitarbeitende ohne korrekte Anmeldung oder mit falschem Status (z. B. „freie Mitarbeiter“ statt Angestellte).
Unklare Lohnabrechnungen oder Barzahlungen ohne Belege.
Sprachbarrieren und Missverständnisse in Vertragsverhältnissen.
Übernommene Betriebe mit alten Strukturen, die nie angepasst wurden.
Was für die Ermittlungsbehörden nach „organisierter Schwarzarbeit“ aussieht, entpuppt sich bei genauer Prüfung oft als Buchhaltungsfehler oder mangelnde Beratung.
Strafrechtliche Folgen
Wer wegen Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung angeklagt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bei Steuerhinterziehung.
Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen, etwa bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Begehung.
Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern inklusive Zinsen und Bußgeldern.
Zusätzlich drohen Betriebsschließungen, Gewerbeuntersagungen und erhebliche Reputationsschäden – besonders, wenn die Presse berichtet.
Verteidigung aus Sicht des Strafverteidigers
Für eine erfolgreiche Verteidigung ist schnelles Handeln entscheidend:
Schweigen bei Durchsuchung. Keine Aussagen gegenüber Zoll oder Polizei.
Einsicht in Ermittlungsakte. Nur so lässt sich klären, welche konkreten Vorwürfe bestehen.
Prüfung der Beschäftigungsverhältnisse. Oft lassen sich Vorwürfe durch nachträgliche Korrektur der Unterlagen entkräften.
Steuerliche Aufarbeitung. In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern kann eine Schadensbegrenzung erreicht oder sogar eine strafbefreiende Selbstanzeige geprüft werden.
Kommunikation mit der Presse. Diskretion ist entscheidend, um wirtschaftliche Folgeschäden zu vermeiden.
Ein erfahrener Strafverteidiger wird stets darauf achten, den Unterschied zwischen unordentlicher Buchführung und vorsätzlicher Schwarzarbeit deutlich herauszuarbeiten.
Fazit
Die verstärkten Kontrollen in Barber-Shops und Nagelstudios zeigen: Der Staat meint es ernst mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit. Doch nicht jeder Betrieb, der ins Visier gerät, handelt vorsätzlich illegal.
Wer Post vom Zoll, eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung erhält, sollte sofort einen Strafverteidiger einschalten. Durch eine gezielte Verteidigungsstrategie lassen sich falsche Verdachtsmomente ausräumen und wirtschaftliche Schäden begrenzen.
Kurz gesagt: Schwarzarbeit ist kein Bagatelldelikt.
Doch in der Realität sind viele Fälle komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheinen.
Ein erfahrener Strafverteidiger kann den entscheidenden Unterschied machen – zwischen Missverständnis und strafrechtlicher Verurteilung.
► Der Autor RA Benjamin Grunst: https://www.kanzlei.law/strafrecht/

