20.09.2021
Überbrückungshilfen bis Jahresende verlängert - Updates
Änderungsanträge und IBAN-Korrekturen seit heute möglich, Antragsfristen enden am 31.Oktober. Noch immer sind einige Branchen von Corona-bedingten Einschränkungen getroffen, weshalb die Bundesregierung die Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert...
UPDATES
Neustarthilfe Plus (Direktantrag)
– Änderungsanträge und IBAN-Korrekturen sind seit dem 17.09.21 möglich.
- Seit 10.09.2021 können prüfende Dritte Anträge auf Neustarthilfe Plus stellen.
Überbrückungshilfe III
- Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021
Verlängert bis Dezember 2021 wird
Die bewährten Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III Plus werden weitgehend beibehalten.
- Neustarthilfe Plus, mit der von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffene Soloselbstständige unterstützt werden.
- Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen,
- Neustarthilfe Plus für Soloselbständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Zur Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte. Antragstellung weiterhin über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
„Die Wirtschaftshilfen um drei weitere Monate bis Jahresende 2021 zu verlängern, ist ein wichtiges und richtiges Signal für die von der Corona-Pandemie stark gebeutelte Friseurbranche“, so ZV Präsident Harald Esser.
Restart-Prämie endet im September 21
Die Restart-Prämie, die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August, September 2021 galt und mit der gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert werden sollte, läuft plangemäß im September aus.