Die Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden © Martin Steiger

10.02.2021

Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Good News für alle Friseurunternehmer: Ab HEUTE kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.

Die Überbrückungshilfe wurde laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und Bundesministerium der Finanzen (BMF) erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen erhalten Fixkostenzuschüsse,  sofern sie zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet - maximal aber 1,5 Millionen Euro.

Alle wichtigen Key-Facts findet ihr im HIER im ► PDF: Vereinfachung und Aufstockung der Überbrückungshilfe III
 

Das können Friseurunternehmer nutzen

Die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III wurde auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht.

Vereinfachung und Begrenzung auf ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Förderzeitraum.

Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden.
 

Wesentliche Punkte der Einigung zur Vereinfachung der Überbrückungshilfe III:

  • Alle Unternehmen mit mehr als 30 Prozent Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten. Keine Unterscheidung mehr bei der Förderung nach unterschiedlichen Umsatzeinbrüchen und Zeiträumen, Schließungsmonaten und direkter oder indirekter Betroffenheit.
     
  • Anhebung der Förderhöchstgrenze auf bis zu 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat, sofern beihilferechtlich zulässig.
     
  • Fördermonate sind November 2020 bis Juni 2021.
     
  • Anerkennung weiterer Kostenpositionen:
    Wertverlusten unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt

    Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie z.B. Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.
     

Wie viel wird erstattet?

Da der Umsatzrückgang im verordneten Lockdown bei Friseuren in der Regel mehr als 70% beträgt, werden 90% der förderfähigen Fixkosten erstattet.

In den Monaten mit nicht verordnetem Lockdown werden bei einem Umsatzrückgang von 30-50 % bis zu 40% der förderfähigen Fixkosten erlassen

Übersicht der Staffelung förderfähiger Fixkosten

  • - 30 - 50 % Umsatzrückgang =  bis zu 40 % Erstattung  
  • - 50 % Umsatzrückgang = 60 % Erstattung
  • - 70% und mehr Umsatzrückgang = bis zu 90 % Erstattung förderfähiger Fixkosten.

Welche Fixkosten sind förderfähig?

Folgende fixe Kosten sind für Friseurunternehmer interessant

  • Pachten
  • Versicherungen
  • Abonnement
  • Mietkosten für Fahrzeuge
  • Betriebskosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Personalaufwendungen, die nicht vo Kurzarbeitergeld erfasst sind werden pauschal mit 20% gefördert
  • Bauliche Maßnahmen von Hygienekonzepten
  • Marketing- und Werbekosten

NEU

  • Investitionen in Digitalisierung
  • Umbaukosten für Hygienemaßnahmen

    Für beide Bereiche werden Kosten bis € 20.000  berücksichtigt, die außerhalb des Förderzeitraums, zwischen März 2020 bis Juni 2021, entstanden sind.

Soloselbstständige

Soloselbständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen.

Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
 

Hilfestellung und Fragen

Wendet euch an euren Steuerberater, lokale Handwerkskammer, regionale Innungen oder an den Zentralverband!