Bis 31. März 2021 können Erstanträge für Überbrückungshilfe II gestellt werden | C: Martin Steiger

16.03.2021

Überbrückungshilfe II: Antragsfrist Erstanträge endet am 31. März 2021

Fixkostenzuschüsse bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen für die Monate September bis Dezember 2020 können noch bis 31. März 2021 erst beantragt werden. Änderungsanträge bis Ende Mai möglich…

Mit der Überbrückungshilfe II werden Unternehmen unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Unterstützung bei der Deckung der in den Monaten September bis Dezember 2020 anfallenden Fixkosten benötigen. Die Zugangskriterien für Unternehmen wurden im Vergleich zur Überbrückungshilfe I erleichtert und die Fördersätze erhöht.

Die Überbrückungshilfe ist ein Fixkostenzuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Erstanträge für die Überbrückungshilfe II können bis 31. März 2021 gestellt werden.

Neu: Ab dem 24. Februar 2021 bis einschließlich 31. Mai 2021 können Änderungsanträge gestellt werden. Eine Korrektur der Kontoverbindung ist bis zum 30. Juni 2021 möglich.

Weitere Informationen findet ihr hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/