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27.03.2020

Übersicht Bundesländer: Corona Zuschussprogramme und Schließzeiten

Durchblick im bundesweiten Dschungel - länderspezifische Corona Zuschussprogramme, regionale Links, Schließzeiten und individuelle Daten zu jedem Bundesland...

Die Corona Krise ist für uns alle eine Belastungsprobe von immensem Ausmaß, dass Regularien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind vereinfacht die Situation nicht wirklich.

Für Unternehmer jetzt wichtig

1. Personal vertrauensvoll absichern und unterstützen
(Kurzarbeit/ Wiedereinstellungsvertragsabsicherung/ Krankheit)
-> Arbeitsrechtliches beim BMAS
-> Details für Handwerksbetriebe

2. Liquidität fürs Unternehmen sicherstellen

3. Pläne fürs langfristige Überleben des eigenen Betriebes

Dazu stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung, die von Bundesregierung, Landesregierung und Kammern unterstützt werden: Soforthilfen, Förderkredite, Stundungsmaßnahmen - ein Dschungel und eine Aufgabe, die für viele Unternehmer eine Herausforderung darstellt. Jetzt hilft es nichts, Sie müssen sich organisieren und für Ihren Standort alle einzelnen Maßnahmen durcharbeiten.

Baden-Württemberg

Zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä. werden einmalig Liquiditätszuschüsse gewährt. Voraussetzung: Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche sind ausdrücklich durch Corona ab dem 11.03.2020 entstanden.

Staffelung der Zuschüsse:

  • 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Hierbei handelt es sich um Maximalbeträge; die Höhe der ausgezahlten Förderung entspricht der Höhe des durch Corona verursachten Liquiditätsengpasses oder entsprechenden Umsatzeinbruches.Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Baden-Württemberg erhalten Sie -> HIER
  • Baden-Württemberg alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Baden-Württemberg -> HIER


Bayern

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Bayern -> HIER
  • Bayern: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Bayern -> HIER


Berlin

Die kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel wurde freigeschaltet. Viele Berliner Friseure werden diese Maßnahmen nutzen können.

Folgende Antragsberechtigte erhalten:

  • gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
    erhalten Soforthilfeunterstützung 5.000 €
    aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 € aus Bundesmitteln
     
  • für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin erhalten bis zu 15.000 € aus Bundesmitteln.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Berlins -> HIER
  • Berlin: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Berlin -> HIER


Brandenburg

Betriebe bis 100 Mitarbeiter sollen zwischen 9.000 und 60.000 Euro Soforthilfe als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Staffelung der Zuschüsse:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000,- EUR
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Brandenburg -> HIER
  • Brandenburg: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Brandenburg -> HIER


Bremen

Unternehmen in Bremen und Bremerhaven Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis zu 20.000 Euro erhalten. Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler erhalten.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Bremen -> HIER
  • Bremen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Bremen -> HIER

Hamburg

Über die IFB Hamburg kann ein Zuschuss im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) beantragt werden. Sie soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Hamburg -> HIER
  • Hamburg: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Hamburg -> HIER


Hessen

Die Soforthilfe des Landes Hessen ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt inklusive dem vom Bund bereitgestellten Mittel. Details werden am Montag 30.03. bekanntgegeben

 

  • 10.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
  • 20.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
  • 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Hessen ab 30.03. -> HIER
  • Hessen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Hessen-> HIER


Mecklenburg-Vorpommern

Die Landes-Soforthilfe kann bereits beantragt werden und ist in folgenden Staffelungen vorgesehen:

  • bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
  • bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
  • bis zu 49Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Mecklenburg-Vorpommern -> HIER
  • Mecklenburg-Vorpommern: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Mecklenburg-Vorpommern -> HIER


Niedersachsen

Liquiditätszuschüsse können bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online und ohne Einbindung einer Hausbank beantragt werden. Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen (mit bis zu 49 Beschäftigten), die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt:

  • bis fünf Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis zehn Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Niedersachsen -> HIER
  • Niedersachsen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Niedersachsen  -> HIER
     

Nordrhein-Westfalen

Soforthilfe-Anträge können bis 30.04.2020 gestellt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zuschüsse sind erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Nordrhein-Westfalen-> HIER
  • Nordrhein-Westfalen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Nordrhein-Westfalen -> HIER

 

Rheinland-Pfalz

Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind.

  • bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) erhalten bis zu 9.000 Euro 
  • bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Rheinland-Pfalz  -> HIER
  • Rheinland-Pfalz: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Rheinland-Pfalz ->  HIER

 

Saarland

Das Saarland stellt einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss (Rückzahlung ist erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren) in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro für kleine und mittelständische Unternehmen als Überbrückung zur Verfügung bis das beschlossene Bundesprogramm greift. Eine Staffelung nach Umsatz / Jahr ist vorgesehen:

  • bis 200.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 3.000 Euro
  • bis 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 6.000 Euro
  • über 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 10.000 Euro

Antragsberechtigt ist, wer im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Beschäftigte hat und eines der beiden nachstehenden Merkmale nicht überschreitet:

  • 350.000 Euro Bilanzsumme
  • 700.000 Euro Umsatzerlöse in den12 Monaten vor Abschluss

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Saarland  -> HIER
  • Saarland: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Saarland ->  HIER

 

Sachsen

Eine Ergänzung des Bundeszuschussprogramms für in Not geratene Betriebe mit Landesmitteln ist bislang nicht vorgesehen. Eingerichtet wurde stattdessen ein zinsloses Liquiditätsdarlehen (Höhe bis 50.000,- Euro, in Ausnahmefällen bis 100.000,-Euro) für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen mit einem Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro, das bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden kann.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Sachsen  -> HIER
  • Sachsen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Sachsen ->  HIER


Sachsen-Anhalt

Zuschüsse werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.

  • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro
  • 6 - 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro
  • 11 - 25 Mitarbeiter: maximal 20.000 Euro
  • 26 - 50 Mitarbeiter: maximal 25.000 Euro

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Sachsen-Anhalt   -> HIER
  • Sachsen-Anhalt: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Sachsen-Anhalt  ->  HIER


Schleswig-Holstein

Ausgereicht werden Soforthilfen des Bundesfür kleine Unternehmen bis zu 10  Beschäftigten. Im Einzelnen ist vorgesehen

  • bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
  • bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Schleswig-Holstein:  -> HIER
  • Schleswig-Holstein: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Schleswig-Holstein  ->  HIER


Thüringen

Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen mit folgender Staffelung:

  • Maximal 5.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten
  • Maximal 10.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigen
  • Maximal 20.000 Euro bei bis zu 25 Beschäftigten
  • Maximal 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten

Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank, wobei die Anträge auch über die Handwerkskammern eingereicht werden können.

Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020

Wichtige Links:

  • Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Thüringen:  -> HIER
  • Thüringen: alle Informationen zum Friseurhandwerk vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks -> HIER
     
  • Corona Informationen Thüringen  ->  HIER