

27.03.2020
Übersicht Bundesländer: Corona Zuschussprogramme und Schließzeiten
Durchblick im bundesweiten Dschungel - länderspezifische Corona Zuschussprogramme, regionale Links, Schließzeiten und individuelle Daten zu jedem Bundesland...
Die Corona Krise ist für uns alle eine Belastungsprobe von immensem Ausmaß, dass Regularien von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind vereinfacht die Situation nicht wirklich.
Für Unternehmer jetzt wichtig
1. Personal vertrauensvoll absichern und unterstützen
(Kurzarbeit/ Wiedereinstellungsvertragsabsicherung/ Krankheit)
-> Arbeitsrechtliches beim BMAS
-> Details für Handwerksbetriebe
2. Liquidität fürs Unternehmen sicherstellen
3. Pläne fürs langfristige Überleben des eigenen Betriebes
Dazu stehen unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung, die von Bundesregierung, Landesregierung und Kammern unterstützt werden: Soforthilfen, Förderkredite, Stundungsmaßnahmen - ein Dschungel und eine Aufgabe, die für viele Unternehmer eine Herausforderung darstellt. Jetzt hilft es nichts, Sie müssen sich organisieren und für Ihren Standort alle einzelnen Maßnahmen durcharbeiten.
Baden-Württemberg
Zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.Ä. werden einmalig Liquiditätszuschüsse gewährt. Voraussetzung: Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche sind ausdrücklich durch Corona ab dem 11.03.2020 entstanden.
Staffelung der Zuschüsse:
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
- 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Hierbei handelt es sich um Maximalbeträge; die Höhe der ausgezahlten Förderung entspricht der Höhe des durch Corona verursachten Liquiditätsengpasses oder entsprechenden Umsatzeinbruches.Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten dürfen ihre Auszubildenden bei der Beschäftigtenzahl voll anrechnen.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Baden-Württemberg erhalten Sie -> HIER
Bayern
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Bayern -> HIER
Berlin
Die kombinierte Antragstellung für Landes- und Bundesmittel wurde freigeschaltet. Viele Berliner Friseure werden diese Maßnahmen nutzen können.
Folgende Antragsberechtigte erhalten:
- gewerbliche Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin
erhalten Soforthilfeunterstützung 5.000 € aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 € aus Bundesmitteln
- für das Bundesprogramm zudem Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) mit Betriebsstätte in Berlin erhalten bis zu 15.000 € aus Bundesmitteln.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Berlins -> HIER
Brandenburg
Betriebe bis 100 Mitarbeiter sollen zwischen 9.000 und 60.000 Euro Soforthilfe als nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten. Staffelung der Zuschüsse:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000,- EUR
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Brandenburg -> HIER
Bremen
Unternehmen in Bremen und Bremerhaven Soforthilfen von bis zu 5.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis zu 20.000 Euro erhalten. Den Zuschuss können Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sowie Freiberufler erhalten.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Bremen -> HIER
Hamburg
Über die IFB Hamburg kann ein Zuschuss im Rahmen der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) beantragt werden. Sie soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt sein und den in Vorbereitung befindlichen allgemeinen Notfallfonds des Bundes sinnvoll ergänzen. Vorgesehen sind direkte, echte Zuschussmittel in Höhe von
- 2.500 € (Solo-Selbständige)
- 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
- 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Hamburg -> HIER
Hessen
Die Soforthilfe des Landes Hessen ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt inklusive dem vom Bund bereitgestellten Mittel. Details werden am Montag 30.03. bekanntgegeben
- 10.000 Euro bei bis zu 5 Beschäftigten
- 20.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Hessen ab 30.03. -> HIER
Mecklenburg-Vorpommern
Die Landes-Soforthilfe kann bereits beantragt werden und ist in folgenden Staffelungen vorgesehen:
- bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
- bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
- bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
- bis zu 49Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Mecklenburg-Vorpommern -> HIER
Niedersachsen
Liquiditätszuschüsse können bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online und ohne Einbindung einer Hausbank beantragt werden. Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen (mit bis zu 49 Beschäftigten), die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt:
- bis fünf Beschäftigte: 3.000 Euro
- bis zehn Beschäftigte: 5.000 Euro
- bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
- bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Niedersachsen -> HIER
Nordrhein-Westfalen
Soforthilfe-Anträge können bis 30.04.2020 gestellt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Zuschüsse sind erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:
- 9.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Stichtag für die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Nordrhein-Westfalen-> HIER
Rheinland-Pfalz
Der Bund gewährt Soforthilfen für kleine Unternehmen, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona Krise in ihrer Existenz bedroht sind.
- bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) erhalten bis zu 9.000 Euro
- bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Rheinland-Pfalz -> HIER
Saarland
Das Saarland stellt einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss (Rückzahlung ist erforderlich, wenn sich im Nachgang herausstellt, dass die Fördervoraussetzungen entgegen der Antragstellung nicht erfüllt waren) in Höhe von 3.000 bis 10.000 Euro für kleine und mittelständische Unternehmen als Überbrückung zur Verfügung bis das beschlossene Bundesprogramm greift. Eine Staffelung nach Umsatz / Jahr ist vorgesehen:
- bis 200.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 3.000 Euro
- bis 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 6.000 Euro
- über 400.000 Euro Umsatz: Soforthilfe von 10.000 Euro
Antragsberechtigt ist, wer im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Beschäftigte hat und eines der beiden nachstehenden Merkmale nicht überschreitet:
- 350.000 Euro Bilanzsumme
- 700.000 Euro Umsatzerlöse in den12 Monaten vor Abschluss
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Saarland -> HIER
Sachsen
Eine Ergänzung des Bundeszuschussprogramms für in Not geratene Betriebe mit Landesmitteln ist bislang nicht vorgesehen. Eingerichtet wurde stattdessen ein zinsloses Liquiditätsdarlehen (Höhe bis 50.000,- Euro, in Ausnahmefällen bis 100.000,-Euro) für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen mit einem Jahresumsatz von max. 1 Mio. Euro, das bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden kann.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Sachsen -> HIER
Sachsen-Anhalt
Zuschüsse werden für Unternehmen gestaffelt ausgezahlt.
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro
- 6 - 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro
- 11 - 25 Mitarbeiter: maximal 20.000 Euro
- 26 - 50 Mitarbeiter: maximal 25.000 Euro
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Sachsen-Anhalt -> HIER
Schleswig-Holstein
Ausgereicht werden Soforthilfen des Bundesfür kleine Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten. Im Einzelnen ist vorgesehen
- bis 9000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Schleswig-Holstein: -> HIER
Thüringen
Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen mit folgender Staffelung:
- Maximal 5.000 Euro bei bis zu fünf Beschäftigten
- Maximal 10.000 Euro bei bis zu zehn Beschäftigen
- Maximal 20.000 Euro bei bis zu 25 Beschäftigten
- Maximal 30.000 Euro bei bis zu 50 Beschäftigten
Die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die Thüringer Aufbaubank, wobei die Anträge auch über die Handwerkskammern eingereicht werden können.
Schließung der Betriebe voraussichtlich bis 19.04.2020
Wichtige Links:
- Detailliertere Informationen zu den Förderprogrammen Thüringen: -> HIER