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01.04.2021

Tests im Salon durchführen

Die Teststrategie einiger Bundesländer sieht vor, dass KundInnen ein negatives Testergebnis für den Friseurbesuch benötigen. Einige Einrichtungen bieten nun Schulungen an, in denen man sich für die Test-Durchführung qualifizieren kann…

Vorab, die Teststrategie ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich! Bitte informiert euch bei der zuständigen Behörde des Landkreises oder Kommune, ob und welche Testpflicht für KundInnen besteht und welche Voraussetzungen dafür gelten.

Sind Testungen in der Region verpflichtend?

In einigen Bundesländern muss ein negatives Testergebnis nur mit einer Unterschrift durch KundIn bestätigt werden, in anderen wird ein negativer Testnachweis verlangt. Jedes Bundesland handhabt die Teststrategie anders.

Grundsätzlich gibt vier Möglichkeiten:

  1. Negatives Testergebnis mit einer Unterschrift durch KundIn bestätigen
  2. Negativer Testnachweis mit Laborbestätigung
  3. Durchführen eines Antigen-Tests durch qualifizierte Beschäftigte im Salon
  4. Durchführen eines Antigen-Tests durch sich selbst

Die große Frage, ob das negative Testergebnis datenschutzrechtlich eingesehen werden darf, birgt viele Unstimmigkeiten in den Bundesländern. Die IHK Düsseldorf schreibt: „Aufgrund des bestehenden Hausrechts und der grundsätzlich bestehenden Vertragsfreiheit ist dies grundsätzlich möglich.“

Es ist zu empfehlen, bei der örtlichen Behörde nachzufragen, in welcher Art und Weise KundInnen beweisen müssen, dass sie negativ getestet sind. Auch kann sich dort informiert werden, ob eine Unterschrift als Bestätigung genügt, ein Selbsttest ausreicht, ein Antigen-Test durch Fachpersonal benötigt wird oder eine Testung im, bzw. vor dem Salon möglich ist.  

Testungsmöglichkeiten

Es gibt auf fast allen Landes- und Kommunenseiten Links, die Teststationen auflisten.

Ein guter Kundenservice: Integriert diese Links auf eurer Homepage, mailt oder schickt sie über Whatsapp an eure KundInnen.

Die Frage, die sich jeder Friseur stellt: Wer zahlt die Tests? Auch hier ist es abhängig vom jeweiligen Bundesland und Landkreis – informiert euch also am besten direkt vor Ort, z.B. bei eurer Handwerkskammer.

Ideen

MitarbeiterInnen und SalonunternehmerInnen können sich zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 (PoC-Test) schulen lassen. Auch gibt es die Möglichkeit einer eigenen „Teststraße“, für die man Personen einstellen kann, die für die Testung zuständig sind (z.B. StudentInnen, Hilfskräfte, etc.).

MitarbeiterInnen oder sich selbst schulen

Es gibt mehrere Organisationen, die Antigen-Schnelltest-Schulungen anbieten. Die Kosten für eine Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 (PoC-Test) variieren zwischen 48,- und 70,- EUR und dauern ca. 60 – 120 Minuten, die auf bis zu drei Unterrichtseinheiten aufgeteilt werden. Einige Kreisverbände bieten Online- sowie Vor-Ort-Schulungen an (siehe Sachsen). Für Schulungen kann man ebenfalls Haus- und Betriebsärzte oder die Gesundheitsämter ansprechen.

Diese Seiten bieten Kurse an:

Testungsarten

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Tests: PCR- und Antigen-Tests. Bei einer Schulung werden die TeilnehmerInnen ausgebildet, wie sie einen Antigen-Test an anderen Personen korrekt durchführen. Was bringt welcher Test?

PCR-Test

  • Zuverlässigster Nachweis durch molekularbiologische Untersuchung
  • Auswertung im Labor
  • Testergebnis nicht sofort verfügbar

Antigen-Schnelltests

  • Ermöglichen Testung außerhalb des Labors, z.B. in Pflegeeinrichtungen oder Apotheke
  • Abstrich aus Nasenrachenraum
  • Testung und Auswertung durch fachlich qualifiziertes Personal vor Ort
  • Testergebnis nach max. 30 Minuten

Antigen-Test zur Eigenanwendung

  • Ermöglichen Testung zu Hause für medizinische Laien
  • Abgabe an jede Person möglich
  • Eingeschränkte Zuverlässigkeit
  • Bei positivem Test mit PCR Test nachprüfen
  • Testergebnis nach ca. 15 Minuten

Eine Liste der zugelassenen Antigen-Schnelltests findet ihr hier.

Wie handeln, wenn der Test einer KundIn positiv ist?

KundInnen sollten die Testung immer in einen separierten Raum oder in einer eingerichteten Teststraße vor dem Salon durchführen. Sollte der Test positiv ausfallen, darf der Kunde den Salon nicht mehr betreten und muss sich nun selbst in Quarantäne begeben, sich dem Gesundheitsamt melden und einen PCR-Test machen. Für FriseurInnen ist ab hier nichts zu tun.