

29.01.2026
Stuhlmiete: Leitfaden für Salons
Stuhlmiete am Vormarsch: Als neues Co-Working Konzept oder um die vorhandene Salon-Infrastruktur bei einer Team-Verkleinerung optimal zu nutzen. So setzt du Stuhlmiete richtig um.
Die Friseurbranche ist im Wandel: Der Friseurnachwuchs stagniert und Mitarbeitende zu finden, stellt sich für viele Salonunternehmende als Herausforderung heraus. Eine mittlerweile häufige Reaktion darauf ist „Downsizing“.
Wie kann ich aber bei einer Unternehmens-Verkleinerung gleichzeitig hohe vorhandene Betriebskosten auffangen? Stuhlmiete kann hier die Lösung sein.
Was ist Stuhlmiete, Sesselmiete, Stylist in Residence, Booth Rental?
Stuhlmiete hat viele unterschiedliche Bezeichnungen und ist vor allem in Großbritannien und den USA ein beliebtes Arbeitsmodell für FriseurInnen. In Österreich wächst das Stuhlmiete-Angebot stetig in Form von Co-Working Spaces oder Salon-Gemeinschaften. Die Angebote reichen von Vollzeit-Stuhlmiete bis tageweise Vermietung hin zu Stunden-Miete.
Wie funktioniert Stuhlmiete?
Bei einer Stuhlmiete vermieten Salonunternehmende einen Arbeitsplatz (Stuhl) gegen eine fixe Gebühr. Gängig ist eine monatliche Abrechnung der Stuhlmiete. Welche Leistungen in der Stuhlmiete integriert sind, muss vorher vertraglich klar formuliert sein.
Die Mietenden sind selbstständig, betreuen den eigenen KundInnen-Stock und arbeiten auf eigene Rechnung. StuhlmieterInnen sind im Salon nicht angestellt, sondern eigenständige UnternehmerInnen. Das bedeutet, dass ein Unternehmen in einem anderen Unternehmen agiert.
Die scharfe Trennung und Anmeldung beider Unternehmen (Stuhlmietende und Stuhlvermietende) in Form einer Gewerbeanmeldung ist essenziell.
Wer kann sich in meinen Salon einmieten?
Stuhlmietende brauchen eine Gewerbeberechtigung – in der Regel als Friseur. Es können sich aber auch VisagistInnen oder Nail-Artists einen Stuhl mieten.
Ist mein Salon für Stuhlmiete geeignet?
Infrastruktur:
Der Salon stellt bei einer Stuhlmiete den Arbeitsplatz (Stuhl), die Infrastruktur (Waschplätze, Strom, Wasser), Gemeinschaftsbereiche, Lager sowie häufig auch die Rezeption zur Verfügung. Die genaue Ausgestaltung hängt aber vom individuell erstellten Mietvertrag ab.
Außenbereich:
Ist ein Stuhl vermietet, muss eine sichtbare Kennzeichnung des eingemieteten Unternehmens im äußeren Eingangsbereich angebracht sein. Dafür ist Sorge zu tragen.
Website:
Werden Stuhlmietende online kommuniziert, muss auf deren externe persönliche Website oder Social Media-Profil verlinkt werden.
Was kann ich mit Stuhlmiete verdienen?
Die Stuhlmietpreise variieren nach Standort, Salongröße und Ausstattung sowie inkludierte Leistungen (Reinigung, Material, usw.). In Top-Lagen sind Preise von rund 100 Euro pro Tag und Stuhl möglich. Dieses Unterfangen muss wie jede Unternehmung gut durchdacht und kalkuliert sein. Die Anzahl der zu vermietenden Plätze inklusive Leistungen sind dabei wesentliche Faktoren
Welche Fragen muss ich für mich klären?
Auch wenn die Basis einer Stuhlmiete-Vereinbarung geregelt scheint, gibt es Punkte, die zu Diskussionen führen können und idealerweise auch vertraglich festgehalten werden:
- Welche Mietmodelle biete ich an?
Es gibt Vollzeit-, tageweise oder stündliche Stuhl-Vermietung. Ist das etwas für dich und deinen Salon? Dann lege fest, welche Miet-Tage bzw. welches Mietmodell du anbietest.- Handling Laufkundschaft
Klärt (vertraglich) ab, wie mit Walk-Ins umgegangen wird.- Welche Geräte sind in der Miete enthalten?
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, definiere klar, was alles zur Stuhlmiete gehört, z.B.: bestimmte Arbeitsgeräte (Trockenhaube, …) oder sonstige elektronische Geräte (Kaffeemaschine, …)- Welche Leistungen sind in der Miete inkludiert?
Waschplatz, Rezeption, Getränke, Handtücher, Reinigung, WLAN, Lager, Produkte, …- Wen suche ich?
Willst du jemanden der/die technisch ähnlich arbeitet und sich harmonisch in dein Salonkonzept einfügt? Oder möchtest du Stuhlmietende, die komplett konträr sind, damit sich die mietende Person von deiner Expertise klar unterscheidet? Definiere dein Stuhlmietekonzept!- Produkte
Sollen Stuhlmietende mit ihren eigenen Produkten im Salon arbeiten oder willst du definierte Marken einheitlich verwenden?Produkte werden mitbenutzt: Wie wird die Verrechnung geregelt? Pauschalpreis oder pro verwendete Flasche? Gibt es eine Provision bei einem Produktverkauf an KundInnen?
Eigene Produkte werden verwendet: Passt die Marke zum Salon? Gibt es genügend Platz, für eine weitere Produktrange im Salon?- Preise
Soll es ein Grund-Pricing geben, das nicht unterboten werden darf? Oder gibst du den Mietenden bei der Preisgestaltung freie Hand?- Gibt es einen Probetag?
- Willst du eine Kaution?
- Wird vertraglich eine Mindestlaufzeit vereinbart?
- Wie lange soll die Kündigungsfrist sein?
Wie finde ich StuhlmieterInnen?
Schaltest du eine StuhlmieterInnen-Suche über die ► imSalon Friseur-Jobbörse, erhältst bei der Erstellung des Inserats Hilfe.
Du bist bereit Stuhl-VermieterIn zu werden und willst jemanden für deinen Salon finden?
Beantworte folgende Fragen:
Was biete ich mit meinem Salon den Stuhlmietenden?
Wen will ich in meinem Salon als StuhlmieterIn?
Was müssen StuhlmieterInnen „mitbringen“?
Stuhlmiete-Inserat
Erstelle ein Inserat mit
- deinen (Salon-)Leistungen für Stuhlmietende,
- deinen Anforderungen an Stuhlmietende.
Kanäle online und offline bespielen
Wenn ihr die ► imSalon Friseurjobbörse nutzt, wird auf den imSalon Kanälen das Inserat zusätzlich geteilt.
- Teile das Inserat auf der Salon-Website und allen Social-Media-Kanälen.
- Interviews und Gastvorträge: Wendet euch an lokale Zeitungen oder Branchen-Magazine, bietet eure Geschichte als Interview an oder bewerbt euch für Gastvorträge bei brancheninternen Veranstaltungen und sprecht über das Stuhlmiete-Angebot. Nutze deinen Salon, um auf das Angebot aufmerksam zu machen (Auslage, Rezeption)
Stuhlmiete-Vertrag
Du hast eine/n StuhlmieterIn gefunden? Gratulation! Nun müssen alle Vereinbarungen vertraglich festgehalten werden. Um Probleme zu vermeiden und eine gute Zusammenarbeit zu garantieren, ist ein gut durchdachter Vertrag unabdingbar. Empfehlung: Zieht Arbeitsrecht-ExpertInnen heran, damit die Vereinbarungen für beide Seiten rechtlich korrekt sind.
Folgende Punkte sollten u.a. im Mietvertrag enthalten sein:
- Mietpreis & Zahlungsmodalitäten
- Kündigungsfristen
- Inkludierte Leistungen (Rezeption, Waschplatz, Software, Reinigung, WLAN, etc.)
- Regelungen zu Material, Marken, Produkte, Produktverkauf, Geräte, …
- KundInnenstock- & Wettbewerbsregelungen (Preisgestaltung, …)
- Haftung & Versicherung
- Datenschutz (z.B. Kundendaten)
Steuerrechtliches
- Die Einnahmen aus der Vermietung werden unter Sonstige Erlöse aufgeführt.
- Es braucht einen sogenannten Arbeitsplatznutzungsvertrag.
- Der Materialverbrauch der Mietenden gehört ebenfalls in der Bilanz aufgeführt, allerdings müssen diese extra dargestellt sein, damit dem Finanzamt der größere Materialverbrauch bei gleichbleibendem Umsatz erklärt wird.
Stuhl-MieterInnen erhalten eine monatliche Rechnung über Miete, Nebenkosten und Materialverbrauch zuzüglich Umsatzsteuer.
Scheinselbstständigkeit - was ist das?
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als selbstständig auftritt, tatsächlich aber eine abhängige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausübt (§ 7 Abs. 1 SGB IV).
Wenn die Trennung zwischen SaloninhaberIn und Stuhlmietendem nicht klar vollzogen wird, kann daraus abgeleitet werden, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt - zum Zweck, Sozialversicherung einzusparen und Schwarzarbeit zu verschleiern.
Wie kann man Scheinselbstständigkeit verhindern? Und welche Konsequenzen drohen bei einer Scheinselbstständigkeit? ► Scheinselbstständigkeit und ihre Konsequenzen im Friseurhandwerk


