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02.06.2025

SchwarzArbG: Diese Pflichten kommen auf Unternehmen zu

Die noch im laufenden Jahr 2025 erwartete Aufnahme des Friseurhandwerks ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, kurz SchwarzArbG, birgt eine große Chance für mehr Wettbewerbsfairness. Es werden aber auch erweiterte Pflichten auf Unternehmen zukommen.

Die Aufnahme des Friseurhandwerks ins Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (► mehr zum Status) wird für Friseurunternehmen neue Pflichten und Kontrollmechanismen mit sich bringen, die insbesondere die Dokumentation, Anmeldung von Beschäftigten und Betriebsorganisation betreffen.

Worauf ihr euch bereits heute vorbereiten solltet:

1. Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) und AEntG

Friseurbetriebe müssen in Zukunft nach §17 MiLoG und §19 AEntG vermutlich folgende Angaben schriftlich und zeitnah dokumentieren:

  • Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer (gilt für Minijobs und Teilzeitkräfte besonders streng)
  • Arbeitsverträge sowie evtl. Nachweise über Vergütung, Qualifikation oder Arbeitsgenehmigung
  • Aufbewahrungspflicht: Diese Unterlagen müssen mindestens 2 Jahre im Betrieb aufbewahrt und auf Verlangen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vorzeigbar sein.

Tipp: Die Arbeitszeiterfassung kann handschriftlich, digital oder über Zeiterfassungssysteme erfolgen – sie muss jedoch täglich erfolgen und nachvollziehbar sein.

2. Sofortige Anmeldung bei der Sozialversicherung (DEÜV-Meldung)

Bestimmte Branchen (z. B. Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung – künftig wohl auch Friseurhandwerk) unterliegen der Pflicht zur sogenannten Sofortmeldung:

  • Vor Arbeitsaufnahme muss jeder neue Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung angemeldet sein – unabhängig davon, ob der Job kurzfristig oder langfristig ist.
  • Diese Sofortmeldung ergänzt die normale sozialversicherungsrechtliche Anmeldung (innerhalb von 6 Wochen).

Risiko bei Verstoß: Nicht oder verspätet gemeldete Arbeitnehmer werden als illegal Beschäftigte gewertet – Bußgelder von bis zu 30.000 € sind möglich.

3. Häufigere und unangekündigte Kontrollen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

Mit der Aufnahme in das SchwarzArbG wird die FKS Friseurbetriebe gezielter und häufiger kontrollieren. Was genau kontrolliert wird, erfahrt ihr hier: -> Das kontrolliert die FKS in Salons

 4. Interne Änderungen im Salonbetrieb

  • Einführung von standardisierten Arbeitszeitnachweisen für alle Mitarbeiter
  • Checkliste bei Neueinstellung: Arbeitsvertrag, Sozialversicherung, Anmeldung, Aufenthaltstitel (bei Drittstaatsangehörigen)
  • Sensibilisierung des Teams: Jeder Mitarbeiter sollte verstehen, warum die Maßnahmen notwendig sind – und welche Strafen drohen, falls Vorschriften nicht eingehalten werden
     

Pflicht, aber auch Chance

Für Friseurunternehmer bedeutet diese Gesetzesänderung einen Mehraufwand in der Verwaltung – aber auch eine klare Chance:

  • Schwarzarbeit wird wirksamer bekämpft
  • Preisdumping durch illegale Salons wird erschwert
  • Seriöse Betriebe werden gestärkt