18.12.2024
Neue Hygieneverordnung in NRW - was sich für Friseure ändert
In NRW gibt es eine neue Hygieneverodnung - auch für Friseursalons gibt es darin Änderungen, die ab sofort beachtet werden müssen.
NEU: Desinfektion Werkzeuge und Geräte
Die Vorgaben zum Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Gegenständen wurden erweitert. Neu ist, dass mehrfach verwendbare Geräte und Werkzeuge, deren Benutzung eine Verletzung von Haut und Schleimhaut nicht vorsieht, es aber dazu kommen kann, nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden müssen. Die alte Fassung sah lediglich eine arbeitstägliche Desinfektion vor.
Dies betrifft Geräte, die direkten Hautkontakt haben (wie Scherköpfe, Bürsten, Lockenwickler, etc.) ebenso wie Friseurscheren, bei denen ein Hautkontakt nicht üblich, aber eben möglich ist.
NEU: Anzeige der Tätigkeit beim Gesundheitsamt
Friseure und Kosmetikerinnen müssen ab sofort ihre Tätigkeit beim Gesundheitsamt anzeigen (s. Anlage 1 – Änderungen in der Hygieneverordnung NRW). Die An-, Um- und Abmeldung beim Gewerbeamt reicht nicht mehr aus. Nun ist eine zusätzliche Meldepflicht hinzugekommen: Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit (also Eröffnung oder endgültigen Schließung ihres Betriebes) nun auch bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Diese Meldung kann formlos an das jeweilige Gesundheitsamt gerichtet werden.
Hier findet ihr, das für euch zuständige Gesundheitsamt: https://tools.rki.de/PLZTool/
Die gesamte Hygieneverordnung im Wortlaut ►hier !
Was ist die Hygieneverordnung und wer kontrolliert?
Das deutschlandweit gültige Infektionsschutzgesetz bildet die Basis für die Hygieneverordnungen. Diese werden von jedem Bundesland herausgegeben und setzen die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes um. Darauf basierend geben auch die Berufsgenossenschaften Handlungsanweisungen für die Praxis.
Die Hygieneverordnung ist verpflichtend. Kontrolliert wird die Umsetzung der Hygieneverordnung von der Gesundheitsbehörde und der Arbeitsschutz-Ämter der jeweiligen Bundesländer.