27.09.2024
Musik auf Instagram - Urheberrechts-Mahnungswelle bei Friseuren
Aktuell gibt es eine Mahnungswelle zu Musik-Urheberrechten, die laut Deutscher Handwerks Zeitung besonders häufig kleine Unternehmen wie Friseursalons trifft. Viele, die Musik auf Instagram verwendet haben, werden nun zur Kasse gebeten. Was ihr beachten müsst, um auf der sicheren Seite zu sein...
Instagram bietet mit der Musikbibliothek viele Möglichkeiten, um Beiträge, Storys und Reels mit Sounds zu unterlegen. Was viele nicht wissen: Die Musik darf NUR für private Zwecke unentgeltlich verwendet werden. Sobald man als Unternehmen die Musik für "gewerbliche oder nicht private Zwecke" nutzt, sind Lizenzgebühren zu bezahlen. Verstöße können mehrere Tausend Euro kosten, aktuell gibt es eine Abmahnwelle.
Auf der sicheren Seite: Sound Collection
Instagram / Meta bietet in der Meta Business Suite mit der "Sound Collection" eine Musikbibliothek für Business-Zwecke.
- Die dort liegenden Sounds und Lieder dürfen laut Meta auf Instagram und Facebook frei verwendet werden.
- Für andere Social Media Plattformen sind diese NICHT freigegeben.
- Die Urheber der Lieder / Sounds müssen IMMER angegeben werden, auch wenn die Musik gratis ist.
- Die Urheberangaben sind aktuell nur in der Desktop-Version der Business Suite einsehbar, nicht in der App.
Genau sein bei der Musiknutzung
Es empfiehlt sich, bei der Auswahl der Lieder immer sehr genau zu sein. Jedes Stück kann unterschiedliche Lizenzvereinbarungen mitbringen - z.B. dass ein Lied nur einmal genutzt werden kann oder nicht mit bestimmten Themen in Verbindung gebracht werden darf.
An diese Lizenz muss man sich halten, unabhängig davon, ob man für das Lied bezahlt hat oder es gratis ist.
Auch alte Inhalte betroffen
Auch ältere Social Media Inhalte sollten überarbeitet oder gelöscht werden, wenn darin Musik vorkommt, deren Nutzungsrechte man nicht hat. Musik im Nachhinein zu lizenzieren wird nicht empfohlen, denn die Lizenz gilt ab Kaufzeitpunkt, nicht aber für die Zeit davor.
Gratis Musik-Bibliotheken
Es gibt zahlreiche Online-Musik-Datenbanken, die kostenlose Musik zum Download anbieten. Auch hier müssen Nutzungsrechte (z.B. Urheberangaben) eingehalten werden und nicht alle Anbieter sind seriös. Vorsicht ist bei kostenlosen Anbietern immer geboten.
Fazit
Bei Musik, Bildern und Urheberrecht im Allgemeinen empfiehlt es sich, die Nutzungsbedingungen immer genau durchzulesen und sich über den Anbieter schlau zu machen.
Denn am Ende haftet immer der Nutzer und "das macht doch jeder" ist kein gutes Argument, wenn der Anwaltsbrief kommt.