

05.02.2025
Mehr Geld für Meister: So viel zahlen die Bundesländer
Ob Meisterbonus, Gründungsprämie oder Meister-Extra. Viele Bundesländer wollen mit gezielten Förderprogrammen dem akuten Fachkräftemangel entgegenwirken. Je nach Bundesland liegen die Zuschüsse zwischen 1.000 und 6.000 Euro.
Vielerorts wird der erfolgreiche Abschluss einer Fortbildung oder auch der Einstieg in die Selbstständigkeit finanziell honoriert. Im Hintergrund dieser Förderoffensive steht der immer spürbar werdende Defizit an qualifizierten Handwerksmeistern. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks stehen 125.000 Betriebe vor einem Generationenwechsel, doch es mangelt an Nachwuchskräften.
So setzen immer mehr Bundesländer auf die Erhöhung und Ausweitung von Meisterprämien. Diese werden je nach Bundesland anders betitelt, haben jedoch alle stets dasselbe Ziel - kostenintensive Meisterausbildungen in Verbindung mit bestehenden Förderungen nahezu gebührenfrei zu gestalten. Dabei gibt es regional große Unterschiede.
Meisterbonus & Meisterprämien
MEISTERBONUS | |
Bayern | 3.000 EURO |
Berlin | 5.000 EURO |
Saarland | 1.000 EURO |
Sachsen | 2.000 EURO |
Sachsen-Anhalt | 1.000 EURO |
MEISTERPRÄMIE | |
Baden-Württemberg | 1.500 EURO |
Hamburg | 1.000 EURO |
Hessen | 3.500 EURO |
Niedersachsen | 4.000 EURO |
Nordrhein-Westfalen | 2.500 EURO |
Thüringen | 1.000 EURO |
Sämtliche Angaben beziehen sich auf Informationen der regionalen Handwerkskammern.
Bremen setzt auf eine 4.000 Euro Aufstiegsfortbildungsprämie bei bestandener Fortbildungsprüfung. In Mecklenburg-Vorpommern stehen den Meistern bei bestandener Prüfung 2.000 Euro Meister-Extra zu. Und dieselbe Fördersumme erhalten Absolventen in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Aufstiegsbonus.
In Thüringen erhalten die besten Absolventen eines Jahrgangs zusätzlich zum Meisterbonus eine Prämie von 1.000 Euro. Mecklenburg-Vorpommern vergibt 3.000 Euro an die 50 besten Meisterschüler jedes Gewerks.
In Brandenburg entfällt der Meisterbonus von 1.500 Euro, und auch in Schleswig-Holstein wird kein Meisterbonus gewährt.
Meistergründungsprämie
Einige Bundesländer bieten zudem die sogenannte Meistergründungsprämie. Anspruch auf die Fördergelder haben Meister, die nach dem Abschluss einen eigenen Betrieb gründen oder übernehmen.
BUNDESLAND | MEISTERGRÜNDUNGSPRÄMIE |
Baden-Württemberg | Bis zu 10.000 EURO |
Berlin | Bis zu 25.000 URO |
Brandenburg | Bis zu 12.000 EURO |
Mecklenburg-Vorpommern | 7.500 EURO |
Niedersachsen | 10.000 EURO |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 14.000 EURO |
Rheinland-Pfalz | 2.500 EURO |
Schleswig-Holstein | 10.000 EURO |
Sachsen-Anhalt | 10.000 EURO |
Thüringen | Bis zu 7.500 EURO |
Sämtliche Angaben beziehen sich auf Informationen der regionalen Handwerkskammern.
Meister-BAföG
Neben den aktuellen Fördermaßnahmen existiert seit 1996 das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), bekannt als Aufstiegs-BAföG. Dieses Förderprogramm, oft auch „Meister-BAföG“ genannt, bietet während der Weiterbildung finanzielle Unterstützung, insbesondere zur Abdeckung von Lehrgangs- und Prüfungskosten.
Um mehr über die Meister-Förderprogramme zu erfahren, besuchen Sie Ihre regionale Handwerkskammer.