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19.05.2020

Magazine in Salons unter Hygieneauflagen erlaubt

Unter bestimmten Hygiene-Auflagen ist nun das Auflegen von Zeitschriften erlaubt. Der BGW hat diesen Punkt in einer aktualisierten Auflage des Arbeitsschutzstandards veröffentlicht.

Die Bewirtung von KundInnen im Salon wird nach wie vor nicht empfohlen. Denn zum Schutz von Kundschaft sowie FriseurInnen müssen notwendige Hygieneauflagen strikt eingehalten werden. Zeitschriften können laut neuem Arbeitsschutzstandard wieder aufgelegt werden, jedoch nur unter Einhaltung der Hygieneauflagen.

In den mit 19. Mai aktualisierten FAQs von der BGW heißt es: „Es werden geeignete Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen bzw. Zeitschriften und Personen verhindern sollen. Das sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten und Kunden (Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -Waschen) sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB). Diese Maßnahmen sind notwendig, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann."

Diesen Punkt und weitere Anpassungen sind in der vom ► 8. Mai aktualisierten Auflage des Arbeitsschutzstandards nachzulesen. 

Es stellt sich nun die Frage, ob sich Friseursalons dazu entscheiden, dieses Service in Corona-Zeiten KundInnen anzubieten.